Kfz-Zulassung: Spontan geht nichts mehr! / Behördengang nur mit Voranmeldung möglich
(ots) - Wer derzeit ein Auto ab- oder ummelden möchte, muss in fast allen Fällen vorab einen Termin vereinbaren. Das ist das Ergebnis einer ADAC Erhebung in den Kfz-Zulassungsstellen der 16 Landeshauptstädte (Online-Umfrage vom 21./22.Januar 2021). Ausnahmen gibt es nur bei der Fahrzeugabmeldung: In Wiesbaden und Bremen ist dieser Akt weiterhin ohne Termin möglich.
Die für die Abmeldung eines Fahrzeugs nötige Terminvergabe ist online in 13 der 16 Landeshauptstädte möglich. Alternativen gibt es in Hamburg, Bremen, Potsdam und Wiesbaden: Die Abmeldung per E-Mail, die telefonische Terminvereinbarung oder eine Vorort-Bearbeitung ohne Termin (Bremen, Wiesbaden). In neun Landeshauptstädten bekam man hierfür noch am gleichen Tag einen Termin. In Berlin, Hannover, Düsseldorf, Saarbrücken und München musste man länger als drei Tage auf einen Termin warten.
Für eine Umschreibung konnte in 15 der 16 Landeshauptstädte ein Online-Termin vereinbart werden. In Potsdam war dies nur telefonisch möglich. Dabei erhielt man in fünf Landeshauptstädten (Bremen, Magdeburg, Erfurt, Saarbrücken und München) noch am gleichen Tag einen Termin. In sieben Landeshauptstädten musste man länger als drei Tage warten, teilweise sogar bis zu fünf Wochen (Kiel, Schwerin, Berlin, Hannover, Düsseldorf, Mainz und Stuttgart).
Erleichterung könnte die internetbasierte Fahrzeugzulassung, das so genannte i-Kfz, bieten. Sie wurde 2015 eingeführt und seitdem schrittweise erweitert. Seit Oktober 2019 können Standardzulassungsvorgänge über das Internet abgewickelt werden, d.h. nicht nur die Außerbetriebsetzung und die Wiederzulassung, sondern auch die Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung.
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung wird derzeit in 14 der 16 Landeshauptstädte in vollem Umfang angeboten. Nur in Potsdam war i-Kfz vorübergehend wegen Wartungsarbeiten nicht verfügbar, in Kiel wird lediglich die Außerbetriebsetzung online angeboten.
Um den Online-Service nutzen zu können, benötigen Fahrzeug-Besitzer einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion samt dazugehöriger PIN. Außerdem ist ein Kartenlesegerät oder alternativ ein Smartphone mit Ausweis-App nötig. Die Zulassungsbescheinigungen benötigen einen verdeckten Sicherheitscode, der frei gerubbelt werden muss.
Angesichts der Corona-Beschränkungen rät der ADAC, im Zweifel direkt bei den Zulassungsstellen telefonisch nachzufragen, ob kurzfristigere Termine möglich sind oder die Informationen auf den Webseiten dem tagesaktuellen Stand entsprechen.
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Datum: 12.02.2021 - 10:25 Uhr
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