Gute Anwälte und solche, bei denen der Schein trügt ? am Beispiel von Rechtsanwalt Radziwill aus Berlin
(PresseBox) - Viele stellen sich vor dem Gang zum Rechtsanwalt die Frage, ob der für die Angelegenheit ausgewählte Rechtsanwalt über genau die juristischen Kenntnisse und Praxisfähigkeiten verfügt, die es braucht, um eine sachgerechte Lösung herbeizuführen.
Doch woran erkennt man eigentlich einen guten Rechtsanwalt?
Im Allgemeinen lässt sich festhalten, dass derjenige als gut anerkannt wird, der über grundlegende Kenntnisse des im Einzelfall maßgeblichen Rechts und des Prozessrechts verfügt, der die Fähigkeit besitzt, sowohl schriftlich als auch mündlich exakt und gewandt zu formulieren und ein klares analytisches Denken an den Tag legt.
Sodann es zum Prozess kommt, zählen ein sicheres Auftreten und professionelles Verhandlungsgeschick, Taktik und Spontanität, gepaart mit Berufs- und Lebenserfahrung.
Doch auch in dem Bereich, in welchem man grundsätzlich davon ausgehen darf, dass Recht und Ordnung vorherrschen, ist Vorsicht geboten.
Verfügen Sie nämlich nicht gerade über eine langjährige Justizerfahrung, so stehen die Chancen gut, dass Sie einen schlechten Rechtsanwalt für einen guten halten und schlussendlich nicht unerhebliche finanzielle Einbußen erleiden.
In unserem letzten Artikel berichteten wir bereits über Herrn Rechtsanwalt Claus Radziwill aus Berlin, dessen Mandanten durch ein solches Fehlurteil bereits ungewollt erfahren mussten, was es heißt, auf ein ?schwarzes Schaf? unter den Rechtsanwälten hereingefallen zu sein.
Man könnte bei Herrn Radziwill aus Berlin den Eindruck gewinnen, dieser erhebe allein zum Zweck der Einnahme von Gebühren Klagen, ohne dass die Erfolgsaussicht abschließend geprüft worden ist.
Durch geschickte Google-Rezensionen wird versucht, den Anschein eines guten Rechtsanwalts zu erwecken. Es gibt sicherlich auch negative Bewertungen. Insgesamt wird für den Hilfesuchenden suggeriert, die Beauftragung sei von Erfolgsaussicht geprägt.
Auch Herrn Radziwill ist bekannt, dass ein Anwalt für seine Tätigkeit als solche, nicht jedoch für den Erfolg bezahlt wird. Ein schlechtes Ergebnis kann insoweit kein Grund für eine Nichtzahlung sein.
Haben Sie einmal die beratende Tätigkeit eines Anwalts, wie z. B. Herrn Radziwill, oder seine Leistung über die Beratung hinaus in Anspruch genommen, fallen Gebühren in Relation zum Wert an, die nicht unerheblich sein können. Ärgerlich kann es werden, wenn ein standardmäßig aufgesetztes Schreiben als Tätigkeit berechnet wird, obwohl es sich nur um einen Textbaustein gehandelt haben könnte.
Wenn man im Internet über die Google-Suche ?Rechtsanwalt Radziwill Berlin? eingibt, erscheinen in gleich mehrfacher Ausführung verschiedene Artikel über den Rechtsanwalt, welche nichts Gutes verlauten lassen. Denn diese sprechen eine ganz andere Sprache als die positiven Rezensionen der Kanzlei Radziwill, Blidon und Kleinspehn, welche allesamt in einem auffällig ähnlichen Tenor verfasst wurden.
Das Ziel des Herrn Radziwill scheint allein Mandantengenerierung zu sein. Man könnte den Eindruck gewinnen, der Profit stünde im Vordergrund, und nicht die Vertretung von Interessen.
Schlussendlich setzt jeder Unternehmer und jeder Verbraucher seine Maßstäbe verschieden und entscheidet für sich selbst, welcher Anwalt guten Gewissens mit einem wichtigen Mandat beauftragt werden kann, und welcher eben nicht.
Doch es gibt grundlegende Fragen, welche man sich immer stellen sollte ? stehen meine Interessen im Vordergrund oder überwiegt das Gebühreninteresse eines Rechtsanwaltes? Werde ich als Mandant geschätzt und in meinem Vorhaben kompetent vertreten ? oder verdient letzten Endes einzig und allein der beauftragte Rechtsanwalt?
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Datum: 11.02.2021 - 10:08 Uhr
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