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Städte und Kommunen sind der Meinung es gäbe keine gesetzliche Grundlage, die eine Drahtbeköderung verbietet.

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Vorsicht!

Es muss nicht immer ein konkretes Gesetz sein. Sicher werden Sie ein Antidrahtbeköderungsgesetz nirgendwo finden. Sie sollten als Verantwortlicher einer Stadt oder Kommune und auch eines Abwasserbetriebs oder Zweckverbandes bestimmte Dinge über Gesetze und deren Folgen wissen.


(IINews) - Wenn Sie der Meinung sind, dass es immer ein konkretes Gesetz geben muss für den Einzelfall, dann liegen Sie falsch. Gesetze müssen allgemein formuliert und verständlich sein. Aus diesen allgemein formulierten Gesetzen gehen, unter anderem, Verordnungen, Anweisungen und Bestimmungen hervor, die den Einzelfall konkretisieren.

Was hat das mit der Drahtbeköderung zu tun?

Bei der Drahtbeköderung arbeiten Sie mit Rodentiziden. Für diese Stoffe, ihrer Herstellung und Anwendung gibt es eine Vielzahl von Vorschriften. Hierzu zählt nicht nur die deutsche Gesetzgebung mit ihren weitergehenden Bestimmungen auch die verbindlichen EU-Bestimmungen sind zu beachten.

Die Grundsätze einer Zulassung von Rodentiziden sind in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. Allgemein wird diese auch als EU-Biozid Verordnung bezeichnet. Die Vorlage wurde am 22. Mai 2012 vom Europäischen Parlament und vom Rat in Brüssel angenommen und ist am 17. Juli 2012 in Kraft getreten.

Auszug

(3) Zweck dieser Verordnung ist es, den freien Verkehr von Biozidprodukten innerhalb der Union zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Schutz gefährdeter Gruppen wie Schwangeren und Kindern gelten. Diese Verordnung sollte auf dem Vorsorgeprinzip beruhen, um sicherzustellen, dass die Herstellung und Bereitstellung auf dem Markt von Wirkstoffen und Biozidprodukten keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Um Hindernisse für den Handel mit Biozidprodukten so weit wie möglich zu beseitigen, sollten Regeln für die Genehmigung von Wirkstoffen sowie die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, einschließlich Regeln für die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und für den Parallelhandel, aufgestellt werden.




In dieser Verordnung wird eine Vielzahl von Bestimmungen veröffentlicht, die den Rahmen dieses Artikels sprengen würden. Sie sollten sich als Verantwortlicher mit diesem Thema gründlich auseinandersetzen. Schließlich sind sie verbindlich für alle Mitglieder der EU.

Solche EU-Verordnungen sind in Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) definierte Rechtsakte. Sie haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Land der Europäischen Union (EU).

EU-Verordnungen müssen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Deutschland werden diese Stoffe durch die gemäß Chemikaliengesetz zuständige Behörde, unter Vorgabe strenger Anwendungsbestimmungen, zugelassen.

Im August 2018 hat das Umweltbundesamt, unter anderem, die als Handbuch zu verstehende Veröffentlichung „Gute fachliche Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien: Für geschulte berufsmäßige Verwender“ herausgebracht.

Diese Veröffentlichung richtet sich an Personen, die beruflich Ratten und Mäuse mit antikoagulanten Rodentiziden bekämpfen und dafür entweder geschult wurden oder über eine entsprechende Ausbildung oder Sachkunde verfügen. Das Handbuch enthält Anwendungsbestimmungen, die für eine rechtskonforme, sichere und wirksame Verwendung dieser Biozid-Produkte einzuhalten sind.

Weitere Veröffentlichung, die sie zu diesem Thema auf der Seite des Umweltbundesamtes erhalten Können:

Gute fachliche Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien: Für berufsmäßige Verwender (ohne Sachkunde)

Mäuse- und Rattengift sicher und wirksam anwenden

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien

Diese Veröffentlichungen sind aufgrund einer EU-Verordnung und eines Gesetzes, amtlich herausgegebene Anwendungsbestimmungen.

Sollten Sie immer noch denken, dass die falsche und dadurch umweltgefährdende Anwendung bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit sei, sollten Sie sich mit einigen Gesetzen aus dem deutschen Strafgesetzbuch und dem Chemikaliengesetz beschäftigen.

Ich möchte es kurzhalten und werde nicht auf die einzelnen Paragraphen eingehen.

Bei Falschanwendung von Rodentiziden kann es zu Umweltstraftaten kommen. Speziell im Bereich Gewässerverunreinigung, Abfallbeseitigung und Freisetzung von Giften

Es droht ebenfalls eine Bestrafung nach ChemG, wenn die verbindlichen Anwendungsbestimmungen nicht eingehalten werden.

Beim Umgang mit Bioziden besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Das gilt für Verantwortliche gleichermaßen wie für Mitarbeiter, die trotz besseren Wissens, eine Drahtbeköderung ausführen. Sie können durch Ihr Handeln wegen einer Beihilfe oder Mittäterschaft als Beteiligter einer Straftat in Frage kommen.

Auch zivilrechtlich können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Spätestens dann, wenn ein Gewässer durch z.B. Angelverein gepachtet ist und durch die Einleitung von Rodentizidbestandteilen Fische kontaminiert werden.

Übertriebene Meinung?

Nein! Dieser Artikel soll eine Gelegenheit sein, Sie zum Nachdenken zu bewegen.
Ein Handeln im Sinne eines Umdenkens bei der Rattenbekämpfung mit zur Verfügung stehenden Mitteln, wie Rattenköderstationen für Abwasserkanalnetze, die es bereits gibt, ermöglicht Ihnen eine rechtssichere und zuverlässige Methode für die vorgeschriebenen Rattenbekämpfungsmaßnahmen in Ihrer Kommune, Stadt und in Ihrem Abwasserkanalnetz.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Andreas Vollack Fachwerkzentrum und Schädlingsbekämpfung
Mündener Str. 18
34359 Reinhardshagen

Fachwerkzentrum
Schädlingsbekämpfung
Sachverständiger

Seit mehr als 20 Jahren selbstständig.

Erfinder der Rattenköderstation FZV30



Leseranfragen:

Andreas Vollack Fachwerkzentrum und Schädlingsbekämpfung
Mündener Str. 18
34359 Reinhardshagen

Tel.: 05544 940 80 20
E-Mail: info(at)fzv30.de
Website: https://www.fzv30.de



PresseKontakt / Agentur:

Andreas Vollack Fachwerkzentrum und Schädlingsbekämpfung
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Bereitgestellt von Benutzer: FZV30
Datum: 08.02.2021 - 10:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Andreas Vollack
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Telefon: 055449408020

Kategorie:

Dienstleistung


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