Doping: Ephedrin, Sport und Rechtslage
Wer sich in der Bodybuilding-Szene bewegt, kommt früher oder später mit Ephedrin in Berührung. In Japan 1885 erstmals aus der Ephedra-Pflanze synthetisiert, fand es seinen Weg nach Europa und in die USA, wo man es bald als Stimulans, zur Leistungssteigerung im Sport und zur Fettverbrennung einsetzte.
(IINews) - In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hatte Ephedrin den Ruf, dass es relativ risikofrei dabei helfen kann, Fett zu verbrennen, den Appetit zu unterdrücken und die Leistung im Sport zu steigern. Es war frei erhältlich und relativ weit verbreitet.
Am ehesten kann man die Wirkung von Ephedrin mit der von Koffein vergleichen – nur um ein Vielfaches stärker. Durch die Erhöhung des Wärmeverbrauchs und die Anregung des Stoffwechsels kann es zur Verbrennung von Fettmasse beitragen. Im Gegensatz zu Koffein funktioniert das bei Ephedrin sogar ohne zusätzliche körperliche Aktivität. Als stark wirksam hat sich auch die Kombination beider Wirkstoffe erwiesen. Allerdings bring diese Mischung höhere Risiken mit sich, besonders für Herz und Kreislauf.
Für alle Personen, die Herzprobleme haben, ist die Einnahme von Ephedrin ohnehin zu vermeiden, da es den Blutdruck erhöht und zu einigen Komplikationen führen kann. Bei empfindlichen Personen kann es außerdem zu Nervosität, übermäßigem Schwitzen, Angst, Übelkeit und Zittern kommen.
Zu berücksichtigen sind auch die Wechselwirkungen mit anderen Substanzen. Besonders mit anderen Sympathomimetika sowie mit MAO-Hemmern und Betablockern kann es zu Problemen kommen. Die Kombination mit Alkohol beschleunigt die Austrocknung des Körpers und erhöht die Belastung für Leber und Nieren. Zudem wird die Wirkung des Alkohols subjektiv unterdrückt, was zu falschen Einschätzungen im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit führen kann.
Zwar sind die Nebenwirkungen von Ephedrin in den meisten Fällen beherrschbar und lassen nach dem Absetzen wieder nach, die meisten Experten sind sich aber einig, dass eine eigenmächtige Anwendung mehr Risken als Vorteile bringt.
Im Sport ist der Wirkstoff bei vielen Verbänden zwar im Training erlaubt, bei Wettkämpfen aber verboten. Im Blut etwa 24 Stunden und im Urin bis zu vier Tage nachweisbar, wird er in Labors, die Dopinganalysen durchführen, routinemäßig gesucht und gegebenenfalls angezeigt. Für manche Sportler scheint er trotzdem noch immer sehr attraktiv zu sein. Die Nachfrage wird zum einen durch Online-Händler und in geringerem Maße auch durch private Kontakte befriedigt.
Online-Shops, bei denen man Ephedrin kaufen kann, gibt es wie Sand am Meer. Erlaubt ist das hierzulande eigentlich nicht. Nur in wenigen Länder kann man den Wirkstoff ohne Rezept in der Apotheke kaufen, so zum Beispiel in Kanada bis zu einer Dosierung von 8 mg pro Einheit. In Deutschland und in den meisten anderen Ländern gelten jedoch strengere Regeln. In frei erhältlichen Präparaten dürfen nur geringe Mengen enthalten sein, alles andere fällt unter die Apotheken- und Rezeptpflicht sowie unter das Grundstoffüberwachungsgesetz. Da Ephedrin zu Herstellung von Metamphetamin verwendet werden kann, ist nicht davon auszugehen, dass diese Regeln in absehbarer Zeit wieder gelockert werden.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Dörr & Eberding PR
Edeltraud Eberding
Franz-Dörrzapf-Straße 11
91320 Ebermannstadt
eberding(at)will-nach.bayern
09194 124978
Dörr & Eberding PR
Edeltraud Eberding
Franz-Dörrzapf-Straße 11
91320 Ebermannstadt
eberding(at)will-nach.bayern
09194 124978
Datum: 05.02.2021 - 15:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1878836
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Edeltraud Eberding
Stadt:
Franz-Dörrzapf-Straße 11
Telefon: 09194 124978
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 115 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Doping: Ephedrin, Sport und Rechtslage
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Dörr & Eberding PR (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).