Wenn das Auto nasse Füße kriegt / Überschwemmungsschäden sind in der Kasko mitversichert (FOTO)
(ots) - Tipps für den Alltag
In mehreren Bundesländern sind die Pegel dramatisch gestiegen und einzelne Flüsse schon über die Ufer getreten. Wenn Straßen und Wege überflutet werden, sind auch ganz schnell dort geparkte Autos in Gefahr. Was ist zu tun, wenn das Auto nasse Füße kriegt? Ist solch ein Schaden versichert? Wird ein geparktes Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser beschädigt, ist dies ein typischer Teilkasko-Schaden, bestätigt die HUK-COBURG. Betroffene sollten so schnell wie möglich mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Am besten ist ein Anruf noch von der Schadenstelle aus. Versichert ist übrigens nicht allein das Auto, auch fest eingebaute Teile wie Navigationssystem, Telefon oder Autoradio mit Lautsprechern sind miteingeschlossen. Dasselbe gilt für Zubehör, das - wie zum Beispiel der Kindersitz - gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Pannenhilfe dient.
Neben spezifischen Versicherungsfragen gibt es auch wissenswerte technische Details. Niemand sollte versuchen, den Motor eines überschwemmten Autos selbst zu starten. Auch wenn das Wasser abgeflossen ist, droht noch Gefahr. Sobald es in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie zum Beispiel Kolben, heißt das: Wird der Motor einfach gestartet, reibt Metall auf Metall. Ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt. Darum muss das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich den Innenraum mit ein.
Vorsicht ist auch an anderer Stelle geboten. Wer sich mit dem Auto einem Hochwassergebiet nähert, sollte es weiträumig umfahren. Selbst geringe Wasserhöhen bergen die Gefahr eines Wasserschlags, dabei gelangt durch den Ansaugstutzen unter der vorderen Stoßstange Wasser in den Motorblock. Wichtig zu wissen: Wer Motorschäden geltend machen will, die während einer Fahrt durch das Wasser oder durch Restwasser im Motor entstanden sind, muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.
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Datum: 04.02.2021 - 10:30 Uhr
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