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Rechtslage zur aktuellen Impfdebatte in der Politik / ETL-Rechtsexperte Dr. Uwe Schlegel: "Es gibt gar keine Sonderrechte für Geimpfte!"

ID: 1878275


(ots) - "Augenblicklich wird viel über Sonderrechte für Geimpfte nach dem ARD Interview von Kanzlerin Merkel diskutiert. Aus der Politik kommen widersprüchliche Aussagen. Dabei wird übersehen, dass es eine Besserstellung für Geimpfte rechtlich gar nicht gibt! Wenn jemand geimpft wurde und medizinisch feststeht, dass er das Virus nicht mehr auf andere Menschen übertragen kann, stehen dem Geimpften alle Rechte zu, die er schon vor der Pandemie genossen hat. Von Sonderrechten kann also gar keine Rede sein! Das hat inzwischen auch Kanzlerin Merkel eingesehen. Im ARD-Interview versprach sie, den Begriff "Privilegien" zukünftig nicht mehr verwenden zu wollen. Richtig! Denn es gibt keine Privilegien für Menschen, die geimpft wurden und keine Gefahr mehr für andere bedeuten. Diese Menschen machen lediglich von den Ihnen zustehenden und wegen der Pandemie vorübergehend eingeschränkten Rechten Gebrauch.

Was heißt das für den Besuch von Restaurants, Hotels und Theatern?

Geimpfte, die kein Infektionsrisiko (mehr) darstellen, dürfen alle diese Orte uneingeschränkt besuchen. Umgekehrt können Inhaber von Restaurants und Hotels nicht geimpften Personen den Zutritt verweigern. Kurzum: Ohne Impfpass kein Zutritt? Ja, das geht rechtlich!"

Diese Presseinformation ist frei zitierbar. Interviewwünsche und Rückfragen richten Sie gerne direkt an ETL Rechtsanwaltsexperte Dr. Uwe P. Schlegel; koeln(at)etl-rechtsanwaelte.de; Tel.: 0221/8804060.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Impfung gegen das Coronavirus/Covid19 sind über die Website der ETL Rechtsanwälte GmbH hier abrufbar: https://ots.de/jnPw2b

Pressekontakt:

Danyal Alaybeyoglu, Leiter Unternehmenskommunikation ETL AG |
Mauerstraße 86-88 | 10117 Berlin Tel. +49 30 2264 0230 |
danyal.alaybeyoglu(at)etl.de

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Datum: 04.02.2021 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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