NEU: BAV Institut prüft die Verkehrsfähigkeit kosmetischer Mittel
BAV Institut - A Tentamus Company
(PresseBox) - .
Bevor ein kosmetisches Produkt in Verkehr gebracht wird bzw. in die Verkaufsregale kommt, wird häufig eine sogenannte Verkehrsfähigkeitsprüfung durchgeführt und eine dazugehörige Verkehrsfähigkeitsbescheinigung (VFB) ausgestellt.
Dabei müssen alle kosmetischen Produkte, die in Deutschland bzw. der EU in Verkehr gebracht werden, die strengen Vorgaben der VO (EG) 1223/2009 (EU-Kosmetik-Verordnung) erfüllen. Sie müssen für den Verbraucher sicher und gesundheitlich unbedenklich sein.
Neben der Erstellung eines Sicherheitsberichts durch einen Sicherheitsbewerter ist zudem eine Produktinformationsdatei (PID) erforderlich (englisch: PIF = product information file). Die PID umfasst unter anderem eine Beschreibung des kosmetischen Mittels, den Sicherheitsbericht sowie die Herstellungsmethode unter dem Aspekt der guten Herstellungspraxis (kGMP). Weiterhin werden darin Nachweise der angepriesenen Wirkung und Daten über durchgeführte Tierversuche aufgeführt.
Spezifisch für jedes einzelne Produkt wird hierbei die mikrobiologische Qualität (Vorgaben der ISO 17516) sowie die Qualität im Hinblick auf mögliche chemische Rückstände wie z.B. Schwermetalle, PAKs (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Lösungsmittelrückstände überprüft. Weiterhin erwartet der Verbraucher ein Produkt, welches in der Anwendung, dem Aussehen, dem Geruch und der Haptik dem entspricht, wie es gekennzeichnet und ausgelobt ist. Auch dies wird im Rahmen der inbegriffenen Kennzeichnungsprüfung von unseren Experten anhand des regulatorischen Rahmens der Claims-Verordnung VO (EG) 655/2013 geprüft.
Sie möchten ein kosmetisches Produkt erstmalig in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen bzw. in Verkehr bringen? Sie fragen sich, welche Anforderungen zu erfüllen sind?
Die Experten vom BAV Institut unterstützen und beraten Sie in allen Belangen des Inverkehrbringens von kosmetischen Produkten. Machen Sie ihr Produkt fit für die EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009.
Über BAV
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Die Tentamus Group wurde 2011 gegründet und ist ein globales Labor- und Servicenetzwerk, mit den Schwerpunkten in Europa, China, Japan, Indien und den USA. Akkreditiert und lizensiert testet, auditiert und berät Tentamus alle Bereiche, die mit dem Menschen zusammen hängen (Lebens- und Futtermittel, Pharmazeutika und Arzneimittel, Agrochemikalien, Kosmetika, Umwelt und Landwirtschaft sowie Nahrungsergänzungsmittel). Das Unternehmen ist global an über 70 Standorten mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig.
www.tentamus.com
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Tentamus Group wurde 2011 gegründet und ist ein globales Labor- und Servicenetzwerk, mit den Schwerpunkten in Europa, China, Japan, Indien und den USA. Akkreditiert und lizensiert testet, auditiert und berät Tentamus alle Bereiche, die mit dem Menschen zusammen hängen (Lebens- und Futtermittel, Pharmazeutika und Arzneimittel,Agrochemikalien, Kosmetika, Umwelt und Landwirtschaft sowie Nahrungsergänzungsmittel). Das Unternehmen ist global an über 70 Standorten mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig.www.tentamus.com
Datum: 03.02.2021 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1877824
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Offenburg
Telefon:
Kategorie:
Dienstleistung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 232 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"NEU: BAV Institut prüft die Verkehrsfähigkeit kosmetischer Mittel
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Tentamus Group GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).