LfA-Förderbilanz 2020: Fördervolumen steigt in der Corona-Krise auf Höchststand
(ots) -
- Bayerische Wirtschaft mit Förderkrediten von insgesamt 3,4 Milliarden Euro unterstützt - Mehr als 1,5 Milliarden Euro im Rahmen der eigenen bayerischen Corona-Hilfen zugesagt - Nachfrage nach Energieeffizienz- und Gründungsförderung trotz Krise gestiegen - Erweiterte Instrumente zur Stärkung der Eigenkapitalbasis
Die LfA Förderbank Bayern trägt wesentlich zur Stärkung der bayerischen Wirtschaft in der Corona-Krise bei. Die staatliche Förderbank hat im Ausnahmejahr 2020 die höchste Nachfrage nach Förderkrediten seit ihrer Gründung verzeichnet. Dabei wurden insbesondere mittelständische Betriebe mit Darlehen in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro unterstützt. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 44 Prozent gegenüber 2019. Bei den programmgebundenen Förderkrediten stieg das Zusagevolumen um fast 50 Prozent auf rund 2,7 Milliarden Euro. Davon wurden rund 7.400 Kredite im Rahmen der durch den Freistaat Bayern ermöglichten eigenen bayerischen Corona-Förderprogramme vergeben. Das zugesagte Kreditvolumen in den Sonderprogrammen LfA-Schnellkredit, Corona-Schutzschirm-Kredit und Corona-Kredit - Gemeinnützige sowie den optimierten Programmen Universalkredit mit Haftungsfreistellung und Akutkredit betrug zusammen mehr als 835 Millionen Euro. Zudem wurden 105 Bürgschaften mit einem Bürgschaftsbetrag von fast 615 Millionen Euro bewilligt. Zusammen mit den etwa 4.900 Tilgungsaussetzungen von rund 75 Millionen Euro bei bestehenden Krediten hat die LfA damit über 1,5 Milliarden Euro an Corona-Hilfen für den Wirtschaftsstandort Bayern zugesagt.
Das Jahr 2020 stand aber nicht nur im Zeichen der Krisenbewältigung. So stieg die Nachfrage allein in der Energieeffizienzförderung der LfA auf über 300 Millionen Euro. Auch das Zusagevolumen in der Gründungsförderung erhöhte sich trotz Pandemie im Vergleich zu 2019 auf rund 480 Millionen Euro, besonders stark war hier die Zunahme gegen Jahresende, allein in den letzten vier Monaten des Jahres stiegen die Zusagen auf über 210 Millionen Euro. Insgesamt profitierten mehr als 11.000 Unternehmen und Kommunen und deren Arbeitsplätze von den regulären Förderprogrammen und den Corona-Sonderprogrammen der LfA.
Über die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH und die Bayern Kapital GmbH - beides Unternehmen aus der LfA Gruppe - stellt die LfA den bayerischen Gründern und Unternehmern überdies Eigenkapitalangebote zur Verfügung. Ihre bestehenden Eigenkapitalprodukte waren auch im vergangenen Jahr gefragt und trugen zur Unterstützung der Unternehmen bei. Daneben wurden 2020 Instrumente wie der Startup Shield Bayern, der Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern, der Wachstumsfonds Bayern 2 oder der Transformationsfonds Bayern neu aufgelegt. Sie dienen den Unternehmen auch zur nachhaltigen Stärkung ihrer Kapitalbasis für Zukunftsinvestitionen, die über den reinen Ersatz von während der Krise aufgezehrtem Eigenkapital hinausgeht.
"Die LfA hat gerade in der Krise ihre große Leistungsfähigkeit als Förderbank für den Wirtschaftsstandort Bayern erneut unter Beweis gestellt: Sie hat in kürzester Zeit Produktoptimierungen und spezielle bayerische Corona-Sonderprogramme zur finanziellen Krisenbewältigung der Unternehmen eingeführt. Die LfA leistet damit einen schnellen und wirkungsvollen Beitrag für den Fortbestand vieler insbesondere mittelständischer Betriebe und zum Erhalt der mit Ihnen verbunden Arbeitsplätze. Mich stimmt zuversichtlich, dass eine große Anzahl an Gründern und Unternehmern auch in Krisenzeiten vorausschauend in die Zukunft ihrer Betriebe investiert. Wir richten unsere finanziellen Hilfen sowie Förder- und Beratungsangebote daher nicht nur auf die akute Krisenbewältigung aus, sondern unterstützen die bayerische Wirtschaft auch gezielt dabei, die Chancen der Digitalisierung und der nachhaltigen, innovativen Technologien zu ergreifen", so Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger.
Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA, ergänzt: "Das Förderjahr 2020 hat die LfA vor außergewöhnliche Herausforderungen gestellt. Der überaus starke Anstieg unserer Förderzahlen zeigt, dass wir die bayerischen Betriebe bei der finanziellen Bewältigung der Corona-Krise mit unseren Förderkrediten und Risikoentlastungen passgenau unterstützen. Wir rechnen mit einer weiterhin starken Inanspruchnahme unserer Corona-Sonderprogramme, die nach derzeitigem Stand bis Ende Juni 2021 fortgeführt werden. Uns freut, dass trotz Pandemie darüber hinaus auch unsere Finanzierungsangebote für Gründung, Wachstum, Innovation sowie Energie und Umwelt vom bayerischen Mittelstand stark nachgefragt wurden. Auch 2021 werden wir den Betrieben kraftvoll dabei helfen, gut aus der Krise zu kommen und die gleichzeitig aus dem strukturellen Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu meistern."
Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Um den Wirtschaftsstandort Bayern zu stärken, unterstützt die LfA auch Infrastrukturvorhaben. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 - 10 00, http://www.lfa.de
Pressekontakt:
Pressesprecher: Markus Wöhnl
Tel. +49 89 / 21 24 - 22 26
mailto:presse(at)lfa.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/78880/4821925
OTS: LfA Förderbank Bayern
Original-Content von: LfA Förderbank Bayern, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 26.01.2021 - 11:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1876302
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
München
Telefon:
Kategorie:
Banken und Versicherungen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 193 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"LfA-Förderbilanz 2020: Fördervolumen steigt in der Corona-Krise auf Höchststand
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
LfA F (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).