DVPMG: Nationales Gesundheitsportal darf Therapiefreiheit nicht einschränken
(ots) - "Gesundheitsinformationen, die von zentraler Stelle angeboten werden, müssen der Therapiefreiheit gerecht werden. Es ist notwendig, dass Informationen über Arzneimittel im Einklang mit der Beurteilung im Rahmen der Zulassungsentscheide der Bundesoberbehörden stehen. Somit sind alle zugelassenen Arzneimittel zu berücksichtigen", kommentiert Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), das nationale Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), das innerhalb des Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) verankert werden soll. Das DVPMG wird heute im Bundeskabinett behandelt.
Der BAH begrüßt das erklärte Ziel des BMG, die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen weiterzuentwickeln und den Rechtsrahmen dafür zu setzen. Viele Vorschläge im DVPMG sind daher sinnvoll. Bezüglich der angebotenen Informationen im nationalen Gesundheitsportal, das bereits seit September 2020 verfügbar ist, besteht jedoch Klärungsbedarf:
"Sofern eine zentrale Gesundheitsinformation vorgenommen wird, müssen die Angebote ohne Bewertung oder Lenkung bereitgestellt werden, um das Vertrauensverhältnis zwischen den Heilberufen und den Patientinnen und Patienten nicht zu beeinflussen. Daher ist es wichtig, der Beurteilung von Arzneimitteln durch die Zulassungsbehörden und den Therapieleitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu folgen. Darüber hinaus sollte das nationale Gesundheitsportal an zentraler Stelle prominent auf die heilberufliche Beratung durch Arzt und Apotheke verweisen", ergänzt Cranz.
Das staatliche Engagement dürfe zudem weder eine privilegierte Marktposition für bestimmte Anbieter oder Dienstleister schaffen, noch die wirtschaftlichen Bedingungen für die privatwirtschaftlichen Unternehmungen gefährden und zugleich die öffentlichen Kassen belasten. Kritisch zu betrachten sei daher auch die Kooperation mit dem Konzern Google, der die Informationen des nationalen Gesundheitsportals auf seinem Portal hervorhebt.
Der BAH hat ein Positionspapier zum nationalen Gesundheitsportal erstellt:
https://ots.de/A0952o
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die im BAH organisierten Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter http://www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.
Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartner in der BAH-Pressestelle:
Christof Weingärtner
Pressesprecher
Tel.: 030 / 3087596-127
mailto:weingaertner(at)bah-bonn.de
Leonie Heitmüller
Referentin Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 3087596-123
mailto:heitmueller(at)bah-bonn.de
Geschäftsstelle Berlin
Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller
Friedrichstraße 134
10117 Berlin
Geschäftsstelle Bonn
Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller
Ubierstraße 71-73
53173 Bonn
http://www.bah-bonn.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/54882/4817110
OTS: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
Original-Content von: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.01.2021 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1875003
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 125 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"DVPMG: Nationales Gesundheitsportal darf Therapiefreiheit nicht einschränken
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).