InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Behandlung bei Corona-Erkrankung in der Patientenverfügung verankern

ID: 1874877


(ots) - Die anhaltend hohen Infektionszahlen und die mutierten Varianten des Coronavirus halten die Welt weiterhin in Atem. Immer mehr Menschen hierzulande müssen intensivmedizinisch behandelt und künstlich beatmet werden. Gerade im Hinblick auf eine mögliche Erkrankung besitzt die Patientenverfügung in Coronazeiten einen noch höheren Stellenwert. Mit entsprechenden Klauseln können Patienten schon im Vorfeld die Behandlungen festlegen, die ihren Wünschen entsprechen.

Eine Patientenverfügung gehört hierzulande zu den unterschätzten Dokumenten. Dies geht vor allem mit dem Vorurteil einher, dass mittels einer Patientenverfügung bestimmte Behandlungen ausgeschlossen werden. Das Spektrum dieses Dokuments ist weitaus größer und umfassender, schließlich kann mit einer Patientenverfügung die Behandlungsweise den eigenen Wünschen entsprechend geregelt werden und somit auch explizit Behandlungen mit aufführen, die für den Patienten einen hohen Stellenwert genießen.

Behandlung der Corona-Erkrankungen in der Patientenverfügung verankern

In der aktuellen Krisensituation kann eine Patientenverfügung an Bedeutung gewinnen. Das Coronavirus erfährt trotz aller drastischen Maßnahmen schwer Eindämmung und immer mehr Menschen müssen intensivmedizinisch in den Krankenhäusern behandelt werden. Im Fall einer Covid-19-Erkrankung ist bei vielen Patienten eine künstliche Beatmung notwendig. Diese ist in zahlreichen Patientenverfügungen als lebenserhaltende Maßnahme ausgeschlossen, weil viele Menschen keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, um nicht Jahre im Koma zu verbringen. Daher sollte die Patientenverfügung um einen entsprechenden Corona-Passus ergänzt werden, damit die künstliche Beatmung bei einer Corona-Erkrankung Anwendung finden kann.

Mit der Patientenverfügung können die eigenen Behandlungswünsche zum Ausdruck gebracht werden. Ärzten und vor allem Angehörigen werden harte Entscheidungen in Bezug auf die Behandlung des Patienten abgenommen. Mittlerweile können alle relevanten Dokumente online erstellt (https://www.patientenverfuegungplus.de/patientenverfuegung) und hinterlegt werden. Damit können Ärzte und Angehörige die Patientenverfügung im Volltext jederzeit online einsehen und den Wünschen entsprechend handeln.





Pressekontakt:

PatientenverfügungPlus
Dr. Christian Probst
Mail: mailto:kontakt(at)patientenverfuegungplus.de
Telefon: 017624902938
https://www.patientenverfuegungplus.de/

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/121615/4816713
OTS: PatientenverfügungPlus

Original-Content von: PatientenverfügungPlus, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Brinkmann Pflegevermittlung Lokalvertretung Chemnitz
Risikofaktor Masken: Minderwertige Produkte gefährden medizinisches Personal
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.01.2021 - 10:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1874877
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 111 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Behandlung bei Corona-Erkrankung in der Patientenverfügung verankern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Patientenverf (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Patientenverf



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 96


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.