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CO2-Preis: dena legt Positionierung zur Kostenverteilung bei vermieteten Immobilien vor

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(ots) - dena wirbt für angemessene Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern / Effizienzklasse der Immobilien soll die Kostenumlage bestimmen / Kuhlmann: "Klimapolitische Wirksamkeit, getätigte Vorleistungen und soziale Dimension des CO2-Preises wichtig"

Mit dem Positionspapier " Begrenzte Umlage der BEHG-Kosten - Investitionsanreize stärken (https://www.dena.de/newsroom/publikationsdetailansicht/pub/dena-positio nspapier-begrenzte-umlage-der-behg-kosten-investitionsanreize-staerken/) " legt die Deutsche Energie-Agentur (dena) einen Vorschlag für eine klima- und sozialpolitisch verträgliche Kostenverteilung vor, der die durch den CO2-Emissionshandel entstehenden Ausgaben für Mieter und Vermieter regeln soll. Für die angemessene Kostenbeteiligung von Mietenden und Vermietenden solle die Effizienzklasse der Immobilien herangezogen werden. Auf Grundlage des Energieausweises könnten Kosten so verteilt werden, dass Anreize für Energieeinsparungen dort geschaffen würden, wo sie über größtes Potenzial verfügten. Bei energetisch guten Gebäuden trägt der Mietende einen größeren Anteil, da sein Einfluss auf den Verbrauch größer ist. Bei schlechteren Gebäuden ist der Anteil beim Vermieter größer, der durch Investitionen das Gebäude verbessern kann. Durch die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 1. Januar 2021 stellt sich besonders bei vermieteten Immobilien die Frage, wie die Kosten des CO2-Preises angemessen verteilt werden können. Aktuell liegen die Kosten allein bei Mietenden, die aber kaum Einfluss auf energetische Sanierungen von Immobilien haben.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: "Die notwendige Einführung eines CO2-Preises ist wichtig, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Bei der Einführung eines so großen Mechanismus braucht es aber auch Feinjustierung. Deswegen ist ebenso wichtig, dass soziale und wirtschaftliche Fragen berücksichtigt werden und die Wirksamkeit des Instruments sich auch entlang benötigter Investitionen entfalten wird: Mieter haben vor allem in den energetisch schlechten Gebäuden nur bedingten Einfluss auf die Energiebilanz der Immobilie, in der sie leben. Vermieter wiederum haben keinen Einfluss auf den individuellen Verbrauch ihrer Mieter. Unser Vorstoß begegnet dem Mieter-Vermieter-Dilemma und verdeutlicht, wie für beide Parteien gleichzeitig Anreize geschaffen werden können. Außerdem berücksichtigt er Vorleistungen von Vermietern, die bereits in die Sanierung ihrer Immobilien investiert haben. So hat jeder Einfluss auf die Kosten, die er trägt - und die zuletzt stagnierende Wärmewende bekommt neuen Schub."





Der Vorschlag zur sozialverträglichen Umlage des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter beinhaltet auch einen komplexen legislativen Regelungsbedarf, der in der Diskussion oftmals unterschätzt wird. Auch der Versuch, den bürokratischen Aufwand überschaubar zu halten, spiegelt sich in dem dena-Positionspapier wider. Außerdem wird für das Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten der Wärmewende (wie etwa Contracting) sensibilisiert. Schließlich dürften Regelungen, Anreize und Konzepte der Wärmewende sich nicht gegenseitig aushebeln.

Das dena-POSITIONSPAPIER: Begrenzte Umlage der BEHG-Kosten - Investitionsanreize stärken steht hier zum Download (https://www.dena.de/newsroom/publikationsdetail ansicht/pub/dena-positionspapier-begrenzte-umlage-der-behg-kosten-investitionsan reize-staerken/) bereit.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Irene Beringer, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-114, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail:
mailto:beringer(at)dena.de, Internet: http://www.dena.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/43338/4811775
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Datum: 14.01.2021 - 08:33 Uhr
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