Vergleich der KFZ-Versicherung
Bei der KFZ Versicherung gibt es eine Reihe von Faktoren, die bei einem Vergleich in Betracht gezogen werden können, damit der Betrag für die Versicherungsprämie so weit wie möglich sinkt, damit der Betrag den Verbraucher nicht allzu sehr belastet.
(IINews) - Beim KFZ Versicherung Vergleich sollten vor allem die Rabatte in Betracht gezogen werden, die möglich sind. Hat ein Antragssteller für eine KFZ Versicherung zum Beispiel eine Garage, so kann er natürlich vom Garagenrabatt profitieren. Und auch wenn der Versicherungsnehmer ein Wenigfahrer ist, dann ist es möglich hier jede Menge Geld zu sparen, denn auch einen Wenigfahrerrabatt gibt es. Die meisten Versicherer gewähren für die KFZ Versicherung heute im Übrigen auch für besonders umweltfreundliche Fahrzeuge, die nicht viel CO2 ausstoßen, auch Rabatte. Diese sind zum Teil sogar zweistellig und können die Versicherungsprämie ganz erheblich mindern. Nachlässe bekommen aber auch Versicherungsnehmer, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Hierfür müssen diese nicht einmal Beamte sein.
Sehr starken Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie zu einer KFZ Versicherung hat aber natürlich die Höhe des Selbstbehalts. Dieser ist von einem Versicherungsnehmer frei wählbar und kann sich auf 150 Euro beschränken, aber auch auf 1000 Euro. Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass dieser Selbstbehalt, der direkt an die Werkstatt zu entrichten ist bei jedem Versicherungsfall fällig wird, und zwar egal ob es sich nun um einen Teilkasko- oder einen Vollkaskoschaden handelt.
Der 30. November jeden Jahres ist eigentlich für die meisten Versicherungsnehmer von einer KFZ Versicherung ein magisches Datum. Bis zu diesem Tag ist es nämlich möglich, dass ein Versicherungsnehmer seiner Versicherung nach einem erfolgreich durchgeführten Versicherungsvergleich eine Kündigung sendet. Allerdings ist es wichtig, dass die Kündigung bis zum 30. November bei der jetzigen Versicherung auch eingegangen ist. Wenn nicht, so ist der Versicherungsnehmer zwangsläufig mit seiner KFZ Versicherung ein weiteres Versicherungsjahr an seinen bisherigen Versicherer gebunden.
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Datum: 08.04.2010 - 18:30 Uhr
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