InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Alkoholkonsum am Arbeitsplatz

ID: 1872104


(PresseBox) - Bei bis zu 30 Prozent der Arbeitsunfälle ist Alkohol im Spiel. Das hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ermittelt. Ab 0,2 Promille steigt die Risikobereitschaft, ab 0,3 Promille leiden Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit. Alkohol sollte am Arbeitsplatz daher tabu sein. Vorgesetzte und Arbeitgebende stehen in der Verantwortung, frühzeitig einzugreifen, wenn ein Alkoholproblem bei einem Beschäftigten vorliegen könnte. In der aktuellen Ausgabe von etem 6.2020 der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wird über das wichtige Thema Alkohol während der Arbeit sowie ergänzend über einen ausführlichen 5-Stufen-Plan für die direkte Umsetzung bei einem Suchtproblem am Arbeitsplatz berichtet.

Ist ein Beschäftigter alkoholisiert, müssen Arbeitgebende diesen am Weiterarbeiten hindern. Vermittelt er sogar den Eindruck, dass er sich selbst oder andere gefährdet, müssen Vorgesetzte dafür sorgen, dass er unbeschadet nach Hause kommt. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezieht sich auf einmalige "Ausrutscher", aber auch auf den Verdachtsfall einer Alkoholabhängigkeit.

Dr. Just Mields, Arbeitspsychologe bei der BG ETEM, empfiehlt zunächst das Vier-Augen-Gespräch zwischen Führungskraft und Beschäftigten. Orientierung für das weitere Vorgehen gibt ein sogenannter 5-Stufen-Plan, in den nach und nach im Laufe mehrerer Wochen auch Personalrat oder Suchthelfer und die Personalabteilung einbezogen werden, bis es zur positiven Verhaltensänderung oder im ungünstigsten Fall im letzten Gespräch auch zur Kündigung kommt.

Doch wie erkenne ich überhaupt ein Suchtproblem? Anzeichen können sehr individuell sein und reichen von der Alkoholfahne über das häufige Lutschen von Bonbons als Atemerfrischer, plötzlich auftretende Unpünktlichkeit, häufige Fehlzeiten, Konzentrationsschwierigkeiten und Leistungsmängel bis hin zu aggressivem Verhalten gegenüber Kollegen oder gar dem Anlegen von heimlichen Vorräten.





Als Chefin oder Chef sollte man "klare Kante zeigen", sachlich und ruhig mit dem Thema umgehen und gleichzeitig vermitteln, dass der Betrieb die Entwicklung des Problems konsequent und systematisch begleitet und dabei im Auge hat, dem Beschäftigten eine faire Chance zu geben, wenn dieser sich seiner Suchterkrankung stellt und aktiv bei der Bekämpfung des Problems mitwirkt.

Arbeitgebende können sich bereits im Vorfeld positionieren, indem sie durch Filme und Vorträge aufklären und Beschäftigte an Maschinen sowie Mitarbeitende, die Dienstfahrzeuge nutzen, darin unterweisen, dass Arbeit und Alkohol nicht vereinbar sind. Auch ein absolutes Alkoholverbot, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung, oder die Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen sind möglich.

Der komplette Artikel "Das eine Glas zu viel" ist nachzulesen im Magazin "etem" 6.2020 - der BG ETEM unter etem.bgetem.de. Dort findet sich auch der ausführliche 5-Stufen-Plan mit konkreten Inhalten, Vereinbarungen und weiteren Vorschlägen für ein systematisches Vorgehen. Eine Praxishilfe "Alkohol und Arbeit - zwei, die nicht zusammenpassen" stellt die BG ETEM kostenlos als Download unter www.bgetem.de und der Eingabe des Webcodes M18703564 zur Verfügung.

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für über vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für über vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Friedensauer Besucher-Leit- und -Informationssystem fertiggestellt OECD-Bildungsexperte Schleicher begrüßt Berliner Schulöffnungspläne
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 08.01.2021 - 08:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1872104
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 122 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Alkoholkonsum am Arbeitsplatz
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unternehmen für innovativen Arbeitsschutz ausgezeichnet ...

Neun Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wurden am vergangenen Donnerstag für innovative Maßnahmen im Arbeitsschutz ausgezeichnet. Dabei haben die Unternehmen teilweise mit sehr einfachen ...

Persönliche Schutzausrüstung muss passen ...

Persönliche Schutzausrüstung muss gut sitzen – unabhängig von Geschlecht und Körperform derjenigen, die sie tragen. Das erhöht die Sicherheit deutlich. Die BG ETEM erklärt, was Unternehmerinnen und Unternehmer beachten müssen.Im Arbeitsschut ...

Arbeitsschutz fast ohne Worte ...

Schulungen und Unterweisungen spielen eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz. Wenn Beschäftigte für Gefahren sensibilisiert sind und wissen, wie sie sich sicher verhalten, kann Unfällen besser vorgebeugt werden. Aber oft gibt es sprachliche Barriere ...

Alle Meldungen von Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 151


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.