InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ElektronischeÜbermittlungspflicht für Unternehmensgründer

ID: 1871511

#GemeinsamUnternehmen Neue Regelung seit dem 1. Januar 2021


(PresseBox) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist Gründerinnen und Gründer auf eine Änderung bei der steuerlichen Erfassung von Unternehmensgründern hin. ?Laut dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen ist es ab dem 1. Januar 2021 auf Grund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vom 22. November 2019 bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln?, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Die elektronische Übermittlungspflicht gilt für die Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen), für die Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft sowie für die Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung steht im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung Mein ELSTER (unter www.elster.de) zur Verfügung und dient u. a. der Erteilung einer Steuernummer.

Bis auf Weiteres gilt noch keine Übermittlungsverpflichtung bei der Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht oder der Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KSTG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  MBA-Fernstudiengänge der HWG Ludwigshafen stellen sich
Agil Verhandeln als Einkäufer - S&P Online Lehrgang
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 05.01.2021 - 12:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1871511
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Bonn


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 126 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ElektronischeÜbermittlungspflicht für Unternehmensgründer
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

IHK Bonn/Rhein-Sieg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

IHK will WG für Auszubildende anbieten ...

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg saniert ihr Gebäude an der Königsstraße und wird dort im neuen Jahr zwei Wohnungen als Wohngemeinschaft (WG) an Auszubildende vermieten. Ab sofort können sich Wohnungsinteressierte bei der Ha ...

IHK lehnt differenzierte Grundsteuerhebesätze in Bonn ab ...

Zu der gestrigen Entscheidung des Bonner Stadtrates, die Hebesätze bei der Grundsteuer künftig zu differenzieren sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille: „Wir bewerten differenzierte Grundsteuerhebesätze sehr kritisch, da wir darin di ...

Alle Meldungen von IHK Bonn/Rhein-Sieg



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 174


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.