Was ist die beste Lösung für die geerbte Immobilie?
Die WAV Immobilien Reuschenbach GmbH unterstützt Erben bei ihrer Entscheidungsfindung
(IINews) - Immobilienerben stehen häufig vor mehreren Herausforderungen: Sie haben nicht nur einen geliebten Menschen verloren, sondern sie müssen sich auch entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Im Falle der Annahme des Erbes müssen sie sich zudem Gedanken über ihre Möglichkeiten machen und prüfen ob die Selbstnutzung, die Vermietung oder der Verkauf am ehesten für sie infrage kommt.
"Wer eine Immobilie geerbt hat, sollte zunächst prüfen, inwieweit diese mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist", rät René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH. Denn übersteigen die Belastungen den Immobilienwert, lohnt sich die Annahme des Erbes oft nicht. Hier ist seitens der Immobilienerben jedoch eine schnelle Reaktion erforderlich: Nur sechs Wochen haben sie für die Erbausschlagung beim zuständigen Nachlassgericht Zeit.
"Viele Erben kennen den Immobilienwert allerdings nicht", weiß René Reuschenbach, "in solchen Fällen führen wir schnell eine professionelle Immobilienbewertung durch, um sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen". Haben sich die Erben nach der Wertermittlung für die Annahme des Erbes entschieden, bieten sich ihnen immer noch verschiedene Möglichkeiten: Sie können die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.
"Wer die Immobilie selbst nutzen möchte, sollte prüfen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht", meint René Reuschenbach, "denn was nützt beispielsweise einer Familie, die gerade ein zweites Kind plant, ein kleines Haus mit nur einem winzigen Kinderzimmer?" Auch mögliche Modernisierungs- und Sanierungskosten sollten bei dieser Option im Blick behalten werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu vermieten. "Diese Möglichkeit ist beispielsweise für alle von Interesse, die ihr Haus oder ihre Wohnung aktuell noch nicht selbst bewohnen können, es später aber vorhaben", erklärt der WAV-Geschäftsführer. Außerdem seien die monatlichen Mieteinnahmen für viele attraktiv. Doch wer diese Option in Erwägung zieht, muss sich auch ums Mietmanagement kümmern und beispielsweise die jährlichen Nebenkostenabrechnungen erstellen.
Neben der Selbstnutzung oder der Vermietung ist der Verkauf der Immobilie eine weitere Option. "Wenn Immobilienerben bereits selbst ein Haus besitzen, in einer anderen Stadt leben oder die Immobilie so gar nicht ihren Vorstellungen entspricht, sollten sie über einen Verkauf nachdenken", findet René Reuschenbach. Durch den Verkaufserlös können sie sich dann eigene Wünsche erfüllen.
Gerne informieren die WAV-Makler, die auf den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis sowie die Region Köln/Bonn spezialisiert sind, Immobilienerben darüber, welche Option für sie am sinnvollsten ist. Auf Wunsch übernehmen sie dann die Vermietung oder den Verkauf der Immobilie. Die Immobilienmakler sind unter anderem im Immobilienshop Brühl erreichbar, und zwar unter der Rufnummer 02232/568 398.
Mehr Informationen zum Thema sowie Wissenswertes zu Immobilienmakler Brühl (https://www.wav-immo.de/informationen-makler-bruehl/immobilienmakler-bruehl/), Immobilien in Bornheim (https://www.wav-immo.de/informationen-bruehl/immobilien-in-bornheim/), Wesseling Makler (https://www.wav-immo.de/informationen-makler/wesseling-makler/) und mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die WAV Immobilien Reuschenbach GmbH wurde 1982 gegründet und hat Niederlassungen in Bornheim, Brühl und Wesseling. Das Haupttätigkeitsfeld liegt in dem Verkauf und der Vermietung von Wohnimmobilien und Kapitalanlagen. Das Unternehmen ist Mitglied der Kölner Immobilienbörse sowie dem Immobilienverband Deutschland und unterstreicht dadurch seinen hohen Anspruch an Beratungsqualität und Seriosität. Darüber hinaus ist WAV-Geschäftsführer René Reuschenbach auch Regionaldirektor des Bundesverbandes für die Immobilienwirtschaft (BVFI) und setzt sich als solcher für die Belange der Immobilienwirtschaft ein.
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Datum: 04.01.2021 - 15:39 Uhr
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