IHK begrüßt geplante Fristverlängerung für Abgabe der Steuererklärungen 2019
#GemeinsamUnternehmen Entlastung für Steuerberater
(PresseBox) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Pläne der Berliner Koalitionsfraktionen, die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 von steuerberatenden Steuerpflichtigen bis zum 31. August 2021 zu verschieben. ?Damit würden Steuerberater, die gerade jetzt in der Krise viele zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Beantragung von Hilfen wahrgenommen haben, mehr Zeit bekommen, ohne dass Verspätungszuschläge drohen?, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: ?Die Steuerberater sind aktuell etwa bei der Unterstützung von Unternehmen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld, der Überbrückungshilfen I und II oder von November- und Dezemberhilfen sowie bei der befristeten Umsatzsteuersenkung, die zum Jahresende ausläuft, stark gefordert. Die Fristverlängerung schafft damit Luft für Routinetätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung und hilft damit den von Corona betroffenen Unternehmen.?
Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung von § 149 AO soll in der ersten Sitzungswoche 2021 aus dem Bundestag eingebracht werden. BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder haben per BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020 bereits einer Verlängerung der Frist bis zum 31. März 2021 zugestimmt.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg stellt zusätzlich zu den telefonischen Beratungen unter der Hotline 0228 2284 228 und den Informationen auf den Corona-Sonderseiten der IHK im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode (at)3510 und diversen Unterseiten) aktuelle Informationen und Hinweise auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ und https://twitter.com/IHK_Bonn ein.
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Datum: 23.12.2020 - 12:18 Uhr
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