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Herausforderung E-Rechnungsverordnung / Was Unternehmen wissen müssen und wie Softwarelösungen bei der Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Rechnungsstandards helfen

ID: 1870260


(ots) - Seit nahezu einem Monat gilt die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (https://ots.de/MIRoJ5) - kurz E-Rechnungsverordnung - der Bundesregierung. Damit stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung ihre Rechnungsprozesse schnellstmöglich zu digitalisieren. Lesen Sie im Folgenden, was Rechnungssteller grundsätzlich zu den gesetzlich geforderten Standards wissen müssen und wie Softwarelösungen ihnen bei den notwendigen Veränderungen helfen können.

Meilenstein in Richtung Digitalisierung

Seit dem 27. November 2020 sind alle Unternehmer, die im Auftrag des Bundes tätig sind, verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD zu erstellen und zu übermitteln. Dem zugrunde liegt die so genannte E-Rechnungsverordnung, die die Automatisierung im Finanz- und Rechnungswesen vorantreibt und damit ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Bundesregierung in Richtung Digitalisierung ist. Digitale Rechnungsprozesse helfen langfristig, Bürokratie abzubauen und so Prozesse in der öffentlichen Verwaltung und der freien Wirtschaft zu optimieren. Zunächst aber bedeutet die neue Verordnung für viele Unternehmen Veränderung. Es gilt, sich mit den neuen Standards auseinanderzusetzen, die eigenen Prozesse zu analysieren und die ideale Lösung zur Digitalisierung zu finden.

Was ist eine Rechnung in elektronischem Format?

Bislang wurden im allgemeinsprachlichen Gebrauch pdf-Dokumente, Scans von Rechnungen oder Bilder als elektronische Rechnungen bezeichnet. Dies aber war nur der Anfang elektronischer Rechnungsstellung und -verarbeitung. Die nun nach der E-Rechnungsverordnung geforderten Dokumente entsprechen bestimmten strukturierten elektronischen Formaten, die die automatische Verarbeitung des Dokuments möglich machen.

Was sind XRechnung, ZUGFeRD und CEN-Modell?

Momentan haben sich in Deutschland und Europa zwei Formate ...





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Dr. Inka Daum
JustOn GmbH
Mälzerstr. 3
07745 Jena
Tel: 03641 - 559 85 81
E-Mail: mailto:id(at)juston.com
Internet: http://www.juston.com

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/139290/4797306
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Herausforderung E-Rechnungsverordnung
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Datum: 22.12.2020 - 09:20 Uhr
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