Bundestag macht aus dem EEG ein Klimaschutz-Verhinderungsgesetz
(ots) - Die gestern vom Bundestag verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), über die heute auch der Bundesrat entscheidet, kommentiert der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner:
" Seit Monaten schraubt die große Koalition an der Novelle des EEG und liefert alles andere als ein Qualitätsprodukt ab. Es wurden bestenfalls kosmetische Korrekturen gemacht, die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Erneuerbaren aber werden in dem mehr als 300 Seiten langen Gesetzesentwurf nach wie vor nicht angegangen. Die Mutlosigkeit der Bundesregierung bei der Energiewende setzt sich so auch mit dieser Novelle fort. Ein besonderes Possenstück dabei ist, dass die Festlegung höherer Ausbaumengen vertagt wurde. Dabei war die Anhebung der EU-Einsparziele seit Monaten zu erwarten und kann hier nicht als Ausrede dienen.
Die Weiterförderung für zumindest einige der Ü20-Windenergieanlagen ist zwar ein richtiger Schritt, kommt aber reichlich spät und für einige Anlagen auch zu spät. Dass die EEG-Förderung für die Pionieranlagen ausläuft, stand seit dem Jahr 2000 fest. 14 Tage vor Ablauf der Frist wussten die Betreiber aber immer noch nicht, ob sie ihre Anlagen weiterhin wirtschaftlich betreiben können oder nicht. Unterstützung für eine Zukunftsbranche, die für den Klimaschutz essentiell ist, sieht anders aus.
Die wenigen positiven Regelungen etwa beim Eigenverbrauch und Mieterstrom, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung nicht willens ist, die Energiewende zielorientiert voranzutreiben. Dieses EEG ist ein Klimaschutz-Verhinderungsgesetz ."
Hintergrund:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Es soll zum wiederholten Male novelliert und noch in 2020 verabschiedet werden. Neben Regelungen zu den Ausbaumengen sind im EEG auch Festlegungen enthalten, wie die finanzielle Förderung von Anlagen ausgestaltet ist. Die Höhe der Vergütung wird derzeit über ein Ausschreibungssystem ermittelt und den Anlagenbetreibern für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.
Die DUH hat mit ihrem Positionspapier "Neustart für Erneuerbare Energien" eine Blaupause für eine Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien vorgelegt. Darin belegt die DUH, dass aufgrund einer wachsenden Zahl von Elektroautos, elektrischen Wärmepumpen und des Einstiegs in grünen Wasserstoff von einer Steigerung des Bruttostromverbrauchs in 2030 auf rund 700 Terawattstunden auszugehen ist.
Link:
Das DUH-Positionspapier "Neustart für Erneuerbare" und die Stellungnahme EEG: http://l.duh.de/p201028
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Datum: 18.12.2020 - 08:35 Uhr
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