Gemeinsame Pressemitteilung von BÄK, KBV und ÄZQ / Neue Handreichung zu Gesundheits-Apps gibt Ärztinnen und Ärzten Antworten auf drängende Fragen
(ots) - Berlin - Medizinische Apps gibt es in Hülle und Fülle. Sie können zum Beispiel den Blutdruck aufzeichnen, an Medikamente erinnern oder Informationen liefern. Seit Oktober 2020 können sich Patientinnen und Patienten geprüfte Apps sogar verschreiben lassen. Doch die digitalen Angebote werfen viele Fragen auf. Die neue Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung liefert Ärztinnen und Ärzten jetzt wichtige Antworten für die tägliche Praxis.
Die Handreichung gibt einen Überblick über Nutzen und Risiken der digitalen Möglichkeiten und erklärt, was es mit dem "Digitalisierungsgesetz" und den "DiGAs" auf sich hat. Sie macht deutlich, woran man gute von schlechten Gesundheits-Apps unterscheiden kann. Wer sich ausführlicher mit einem Thema beschäftigen möchte, findet Hinweise auf weitere Informationsangebote und verlässliche Anlaufstellen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßen die Ausarbeitung des ÄZQ. "Angesichts zehntausender digitaler Gesundheitsanwendungen in den Appstores können Ärzte ihre Patienten natürlich nicht zu jedem einzelnen Angebot beraten. Mit Hilfe der Handreichung können sie aber über Möglichkeiten und Grenzen von Apps aufklären und sagen, worauf es bei der Auswahl der richtigen Anwendung ankommt", so Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.
"Die Handreichung des ÄZQ ist eine wichtige Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen", sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. "Ob DiGAs von den Patienten letztlich angenommen werden, muss sich erst noch zeigen."
Praxisnahe Fallbeispiele klären auf
Außerdem erfahren Ärztinnen und Ärzte anhand von zahlreichen Fallbeispielen unter anderem, was sie beachten sollten, wenn eine Patientin oder ein Patient ihre Meinung zu einer App hören möchte oder ihnen unabgesprochen digitale Daten übermittelt. Gesundheits-Apps können jedoch nicht nur Patientinnen und Patienten unterstützen, sondern auch Ärztinnen und Ärzten den Berufsalltag erleichtern. Sie können beispielsweise Leitlinienwissen anbieten oder die Kommunikation im Kollegenkreis erleichtern. Auch hier hilft die Handreichung, Fallstricke zu erkennen und zeigt Lösungen auf.
Patienteninformation für mehr Sicherheit
Die Handreichung beinhaltet auch ein Informationsblatt für Patientinnen und Patienten. Dieses soll das Bewusstsein für Risiken schärfen und gibt Tipps, wie Nutzende Gefahren verringern und Datenmissbrauch vermeiden können, wenn sie eine Gesundheits-App anwenden möchten. Ärztinnen, Ärzte und andere medizinische Fachleute können das zweiseitige Informationsblatt herunterladen, ausdrucken und an Interessierte weitergeben.
Hintergrund zur Handreichung
Die Handreichung wird von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herausgegeben. Mit der Durchführung, Organisation und methodischen Begleitung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) beauftragt. Ein Expertenkreis hat das ÄZQ bei der Erstellung unterstützt. Dort waren Fachleute aus ärztlicher Selbstverwaltung, Medizin, Informatik, Digitalisierung, Selbsthilfe und Medizinjournalismus vertreten.
Im Internet
Die neue Handreichung steht als druckbares PDF und digital kostenlos bereit unter:
- Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" (https://www.aezq.de/gesu ndheitsapps/pdf/gesundheitsapps-handreichung-aerzt-aerztin-1aufl-vers1.pdf)
- Patienteninformationen zur Handreichung (https://www.aezq.de/gesundheitsapps/p df/gesundheitsapps-patienteninformation-1aufl-vers1.pdf)
- Übersichtsseite zur Handreichung (https://www.aezq.de/gesundheitsapps/ueberblick/#)
Kontakt
Dr. Sabine Schwarz, Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)
E-Mail: patienteninformation(at)azq.de
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: 030-400456700
Fax: 030-400456707
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Datum: 16.12.2020 - 11:24 Uhr
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