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LG Stuttgart spricht Mercedes-Käufer Schadensersatz wegen Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte zu

ID: 1868453


(ots) - Mit Urteil vom 24.09.2020 hat das Landgericht Stuttgart wiederum einem Käufer eines Mercedes - hier eines E 350 d - Schadensersatz in Höhe von rund 55.000,00 Euro zugesprochen (Az. 20 O 129/20). Das Gericht stützte den Schadensersatzanspruch dabei auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 der EG Verordnung Nr. 715/2007.

Der Kläger aus Windeck hatte im Jahr 2016 einen E 350 d als Neuwagen von der Daimler AG zu einem Preis von 70.855,22 Euro gekauft. Verbaut wurde dabei der Dieselmotor OM 642. Das Fahrzeug unterliegt der Euro-Norm 6, so dass es im Straßenverkehr den Grenzwert von 80 mg/km einzuhalten hat.

Die Daimler AG hatte sich im Prozess darauf berufen, dass das Fahrzeug die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide der einschlägigen Euro-Norm im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Tests einhalte. Dagegen wurde nicht behauptet, dass das Fahrzeug diese Grenzwerte auch im Straßenverkehr unter normalen Betriebsbedingungen einhält. Nach Ansicht des Gerichts, das sich insbesondere auch auf die höchstrichterliche Rechtsprechung stützte, seien die im Anhang I der Verordnung (EG) Nummer 715/2007 genannten Grenzwerte aber auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten. Da es sich bei den europarechtlichen Vorschriften um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handele, verurteilte das Landgericht die Daimler AG zum Schadensersatz.

"Die Gerichte verurteilen die Daimler AG immer häufiger zur Zahlung von Schadensersatz", erläutert Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte. "Die betroffenen Fahrzeuge u.a. mit den Dieselmotoren OM 651 und OM 642 halten die zulässigen Grenzwerte durch verschiedene Abschalteinrichtungen nur auf dem Prüfstand ein, so dass grundsätzlich Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung und wegen Verstoßes gegen Schutzgesetze gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Betracht kommen", so Brockmann weiter.




HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 4.000 Betroffene allein gegen die Daimler AG. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungswertersatzes für die gefahrenen Kilometer erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: mailto:brockmann(at)hahn-rechtsanwaelte.de

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OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

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Datum: 15.12.2020 - 12:08 Uhr
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