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Falsche Zinsklauseln: Prämiensparer können tausende Euro von Sparkassen nachfordern - Bafin fordert Verbraucher zum Handeln auf / Claimback bietet kostenlose, risikofreie Prüfung und Abwicklung an (FOTO)

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(ots) - Hundertausende Sparkassenkunden, die in den 90er und 2000er Jahren Prämiensparverträge abgeschlossen haben, haben Anspruch auf Nachzahlungen von zum Teil mehr als 4.000 Euro. Um eine Verjährung dieser Ansprüche zu stoppen, rät die Finanzaufsicht Bafin den Sparkassenkunden, ihre Sparverträge zeitnah prüfen zu lassen. Die Sparkassen haben über Jahre bei den betroffenen Sparverträgen nachweislich rechtswidrige Zinsklauseln verwendet und ihren Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben. Bundesweit wurden bei verschiedenen Banken - meist aber Sparkassen - allein 320.000 Verträge mit den betroffenen Zinsklauseln abgeschlossen, die von Bankenseite bereits gekündigt wurden. Weitere Hunderttausende derartige Verträge laufen noch. Betroffen sind auch Riester-Banksparpläne. Die Verbraucherplattform Claimback bietet eine kosten- und risikofreie Prüfung der Verträge an.

Verbraucherverbände haben zusammen mit der Bafin schon seit einiger Zeit versucht, mit den Sparkassen eine einvernehmliche Lösung für die betroffenen Prämiensparer zu finden - ohne Erfolg. Dies hat die Bafin nunmehr zu ihrem, bislang ersten, "Verbraucheraufruf" an die Sparkassenkunden bewegt. Die Bafin verweist dabei auf ein BGH-Urteil von 2004 und empfiehlt den betroffenen Verbrauchern dringend, einen spezialisierten Verbraucheranwalt zu konsultieren.

Dr. Olaf Methner von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen, einer der führenden und mehrfach ausgezeichneten Verbraucherschutzkanzleien Deutschlands sagt hierzu folgendes: "Um eine Verjährung der Ansprüche zu stoppen und um eventuelle Nachzahlungsansprüche zu sichern, müssen die Bankkunden ihre Sparverträge zusammen mit einem Anwalt sehr zeitnah überprüfen."

Baum Reiter & Collegen, die vom ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) mitbegründet wurde, ist Partnerkanzlei der Online-Plattform Claimback ( http://www.claimback.org/sparvertrag ). Hier können Prämiensparer kostenlos ihre Ansprüche gegen Banken überprüfen lassen. Handelt es sich um einen betroffenen Sparvertrag, bietet Claimback in Kooperation mit Baum Reiter & Collegen an, ihre Ansprüche gegen die Bank durchzusetzen. Die anfallenden Verfahrenskosten übernimmt Claimback zu 100 Prozent. Das gilt für Kunden mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.





Claimback ist eine Verbraucherplattform, die in Zusammenarbeit mit renommierten Anwaltskanzleien die Interessen von geschädigten Verbrauchern vertritt. Sie bietet eine kostenlose Prüfung der Anspruchsgrundlagen und sichert über eine Prozesskostenfinanzierung eine risikofreie Durchsetzung der Ansprüche zu.

Pressekontakt:

Uwe Wolff
Phone: +491708143169
Email: mailto:uw(at)claim-ventures.com

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/151324/4790800
OTS: Claimback

Original-Content von: Claimback, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.12.2020 - 15:08 Uhr
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