BGH klärt Frage zur Verjährung im VW-Abgasskandal: Kanzlei VON RUEDEN vertritt klagenden Verbraucher
(ots) - Am kommenden Montag, 14. Dezember 2020, wird sich der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit der Verjährung im VW-Abgasskandal (https://www.rueden.de/abgasskandal/vw/) beschäftigen. Es wird die Frage geklärt, ob die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche der Verbraucher gegen die Volkswagen AG bereits Ende 2015 begann.
Der klagende VW-Halter wird von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten. Die vorherigen Instanzen hatten in diesem Fall bisher unterschiedlich entschieden: Während das Landgericht Stuttgart der Klage stattgegeben hat, erklärte das Oberlandesgericht Stuttgart, dass die Verjährung für den 2013 gekauften VW Touran bereits eingetreten sei. Der BGH muss nun klären, ob dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zusteht - oder ob der Anspruch bereits Ende 2018 verjährt ist.
Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt die Position, dass Fahrzeughalter lange nicht wussten, welche Rechte sie im Abgasskandal (https://www.rueden.de/abgasskandal/) haben und man ihnen daher nicht zutrauen konnte, sofort Rechtsmittel einzulegen: "Da die Rechtslage lange unsicher war und in der Vergangenheit sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Braunschweig im Abgasskandal gegen die Verbraucher entschieden hatten, war keine Rechtsverfolgung zumutbar. Wir gehen nun davon aus, dass der Bundesgerichtshof entscheiden wird, dass im VW-Abgasskandal noch keine Verjährung eingetreten ist", sagt Rechtsanwalt Friedemann Höppner von der Kanzlei VON RUEDEN, der den Fall federführend betreut.
Für Pressevertreter steht der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt Friedemann Höppner von der Kanzlei VON RUEDEN als Ansprechpartner zur Verfügung.
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Datum: 11.12.2020 - 14:15 Uhr
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