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WDR-Haushalt genehmigt

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(ots) - Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 dem WDR-Haushalt für das Jahr 2021 zugestimmt. Grundlage für die Haushalts­planung des WDR ist der Staatsvertrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro, den die Ministerpräsidenten der Länder im Juni unterschrieben haben. Die unabhängige Kommission KEF hatte eine Beitragsanpassung um 86 Cent empfohlen. Zwar hat inzwischen die Landesregierung in Sachsen-Anhalt den entsprechenden Staatsvertrag zurückgezogen, aber die Landesrundfunkanstalten der ARD gehen dennoch von der Rechtmäßigkeit der KEF-Empfehlung aus. Aus diesem Grund werden die Landesrundfunkanstalten der ARD gemeinsam das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Nach dieser Planung stehen im Betriebshaushalt Erträgen von rund 1,46 Mrd. Euro Ausgaben von rund 1,64 Mrd. Euro gegenüber. Das entspricht einem Fehlbetrag von 180 Millionen Euro.

Im Finanzplan, der das liquide Ergebnis eines Haushaltsjahres darstellt (s. Erläuterung unten), weist der WDR für 2021 noch einen Überschuss von 7,9 Mio. Euro aus, der in die Allgemeine Ausgleichsrücklage fließt. Aus dieser Rücklage werden die Fehlbeträge der Folgejahre gedeckt. Diese Rücklage wird am Ende der kommenden Beitragsperiode (Ende 2024) vollständig aufgebraucht sein.

Erläuterung zum WDR-Haushaltsplan:

Betriebshaushalt und Finanzplan sind zwei sich ergänzende Instrumente, um die finanzielle Situation des WDR abzubilden. Der Betriebshaushalt stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber. Hierin enthalten sind auch so genannte rechnerische Erträge und Aufwendungen. Diese verursachen aktuell noch keine Geldabflüsse, müssen aber aus gesetzlichen Gründen erfasst werden, zum Beispiel Abschreibungen.

Der Betriebshaushalt sagt alleine noch nichts über das liquide Ergebnis des Geschäftsjahres aus, welches laut den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen sein muss. Daher werden im Finanzplan die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben erfasst.





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Datum: 10.12.2020 - 18:38 Uhr
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