Infektionsschutz und Unternehmenssicherheit
(PresseBox) - Der Schutz des Unternehmens hat für viele absolute Priorität. Dabei geht es sowohl um das Gebäude, das Equipment und das eigene Know-how, aber auch um die eigenen Mitarbeiter. Das Betriebsgelände wird häufig durch einen Zaun abgegrenzt. Zusätzlich sind auch die Türen gesichert, um fremdes Eindringen zu vermeiden. Wer dabei auf Pförtner verzichten möchte, greift häufig zu Zutrittskontrollsystemen die mit Pin-Eingabe oder biometrisch mit Fingerabdruckscannern bedient werden. In der aktuellen Situation, in der überall die Gefahr vor einer möglichen Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus lauert, sind dies allerdings Gefahrenquellen, die vermieden werden können. Um diese Zutrittsleser zu umgehen und dennoch die Gebäudesicherheit aufrecht zu erhalten, können diese durch Scanner ersetzt werden, welche mit RFID-Chips oder ?Karten bedient werden. Dadurch ist der kontaktlose Zugang möglich.
Alle Hardware Terminals aus dem Hause ISGUS sind auch in einer solchen Scanner-Variante verfügbar. Dadurch bieten Sie Ihren Mitarbeitern nicht nur die Gelegenheit, das Gebäude kontaktlos zu betreten, Sie ermöglichen auch, dass Kommt- / Geht- Buchungen einfach und kontaktlos vorgenommen werden können. Die ISGUS Terminals für Zeiterfassung und Zutrittskontrolle bieten Ihnen somit nicht nur umfassende Unternehmenssicherheit, sondern schützen auch Ihre Mitarbeiter, indem sie das Infektionsrisiko weiter minimieren.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 26.11.2020 - 07:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1863137
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Villingen-Schwenningen
Telefon:
Kategorie:
IT, New Media & Software
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 82 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Infektionsschutz und Unternehmenssicherheit
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ISGUS GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).