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Das Sonderkündigungsrecht macht es möglich: Kfz-Versicherung nach 30. November kündigen (FOTO)

ID: 1862934


(ots) - Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung ist vorbei. Was wenn die Rechnung des Kfz-Versicherers erst nach dem 30. November im Briefkasten liegt? Man also auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel. Die einmonatige Kündigungsfrist beginnt erst bei Erhalt der Rechnung.

Selbst bei einem günstigeren Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht automatisch. Es kommt auf den Grund für die günstigere Prämie an. Sinkt der Beitrag, weil sich wegen unfallfreiem Fahren die Schadenfreiheitsklasse verbessert, während das Tarifniveau des Grundbeitrags steigt, bleibt die Sonderkündigung eine lukrative Option. Warum? Nicht unwahrscheinlich, dass die Kfz-Prämie noch günstiger wird, wenn der Kunde sowohl von einem besseren Schadenfreiheitsrabatt als auch von einem niedrigen Tarifniveau profitieren kann.

Genau hinschauen und Geld sparen

Fazit: Die Rechnung sollte genau gelesen werden. Besteht ein Sonderkündigungsrecht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zum günstigeren Kfz-Versicherer steht dann - auch nach dem 30. November - nichts im Weg.

Vergleichen lohnt sich: Die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. Die Recherche in mehreren Portalen ist also unerlässlich. Zudem arbeiten Onlineportale auf Provisionsbasis. Für jede vermittelte Police zahlt ihnen der betroffene Kfz-Prämie. Onlineportale sind also nur bedingt unabhängig. Manche günstigen Direktversicherer sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei einem günstigen Versicherer.





Pressekontakt:

Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: mailto:karin.benning(at)huk-coburg.de

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Datum: 25.11.2020 - 11:00 Uhr
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