Aktuelles zur eRechnung in Deutschland – XRechnung vs. ZUGFeRD
Ab dem 27. November 2020 wird die Rechnungsstellung an die deutsche Bundesverwaltung mittels XRechnung verpflichtend. Wir erklären den Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD.
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Einführung der eRechnung in der deutschen Bundesverwaltung
Ab dem 27. November 2020 wird die eRechnung für Rechnungssteller an die deutsche Bundesverwaltung verpflichtend. Auftragnehmer von öffentlichen Einrichtungen werden zur elektronischen Rechnungslegung mittels dem Rechnungsformat XRechnung bzw. ZUGFeRD (ab Version 2.1.1.) verpflichtet.
Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV (ERechnungsverordnung) geregelt. Die wichtigste Ausnahme sind Direktaufträge, wenn sie eine Wertgrenze von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen.
XRechnung vs. ZUGFeRD
Bei der XRechnung handelt es sich um ein elektronisches Rechnungsformat, welches auf XML basiert. Es werden nur rein strukturierte Daten übertragen und im Gegensatz zu ZUGFeRD wird kein menschenlesbares Dokument übermittelt.
In der aktuellen Version von ZUGFeRD 2.1.1. ist die XRechnung bereits integriert. ZUGFeRD gilt als das offizielle deutsche elektronische Rechnungsformat, welches eine maschinell lesbare XML Datei in eine für den Menschen lesbare PDF Datei einbindet.
Beide Formate – XRechnung und ZUGFeRD - werden gleichermaßen von der deutschen Bundesverwaltung akzeptiert (entspricht der E-Rechnungsverordnung EN-16931).
In EasyFirma 2 ist jede Rechnung, die als PDF exportiert wird, automatisch eine ZUGFeRD bzw. XRechnung.
Leitweg-ID
Vergessen Sie nicht auf die Leitweg-ID in der XRechnung, die zur Einreichung an die Bundesverwaltung zwingend angegeben werden muss. Die Leitweg-ID bestimmt, an welchen (eindeutigen) Rechnungsempfänger die eRechung übermittelt werden soll. Sie ist eine Nummer, die sich aus 3 Teilen zusammensetzt: aus der Grobadressierung, der Feinadressierung und der Prüfziffer.
Die Grobadressierung und die Prüfziffer sind verpflichtend anzugeben, die Feinadressierung ist optional und kann nach Ermessen des Bundes und der Länder gestaltet werden.
Achtung: Geben Sie eine falsche Leitweg-ID an, kommt es ggf. zu einer Zurückweisung der eRechnung bzw. wird sich dadurch die Rechnungsbearbeitung verzögern. Eine Leitweg-ID und eine (Bestell)Nummer werden bei allen neu abgeschlossenen Aufträgen mit der Verwaltung in den übermittelten Auftragsunterlagen angeführt.
Tipp: Validieren Sie unbedingt Ihre XRechnung bzw. ZUGFeRD Rechnung vor der Übermittlung an den Bund. Laden Sie einfach Ihre mit EasyFirma 2 erzeugte XRechnung bzw. ZUGFeRD Rechnung online hoch, um sicherzustellen, dass Ihre eRechnung alle formalen Anforderungskriterien erfüllt.
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Datum: 20.11.2020 - 10:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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