InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen / unlautere Handelspraktiken / DBV begrüßt Schritt zur Erweiterung der generell unzulässigen Handelspraktiken

ID: 1861042


(ots) - (DBV) Anlässlich der Beschlussfassung des Bundeskabinetts am 18.11.2020 zur Umsetzung der UTP-Richtlinie begrüßt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken auch unter Nutzung nationaler Gestaltungsspielräume endlich voranschreitet. "Das Gesetzgebungsverfahren muss nun zügig abgeschlossen werden. Wettbewerbsschädliche Konzentrationen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und teilweise in den vorgelagerten Stufen führen zu Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft und bewirken die Gefahr missbräuchlicher Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht. Der Gesetzentwurf des BMEL stärkt die Position der Landwirte in der Lieferkette. Unlautere Handelspraktiken müssen endlich ein Ende haben", so Rukwied.

Eine langjährige Forderung des Deutschen Bauernverbandes besteht daher in einer klareren Abgrenzung zwischen hartem Verhandeln und Missbrauch von Marktmacht in der Lebensmittellieferkette. Die EU hat dafür mit der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken eine wichtige Grundlage geschaffen, die von den Mitgliedstaaten auch weitergehend ausgestaltet werden kann. Aus Sicht des DBV müssen insbesondere die so genannten "relativ unzulässigen" Praktiken (d.h. die dann unzulässig sein sollen, wenn sie nicht ausdrücklich vorab vereinbart sind) grundsätzlich untersagt werden. Solche Vorab-Vereinbarungen sind in der Regel nicht das Ergebnis von Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern schieben häufig einseitig Risiken und Kosten dem schwächeren Lieferanten zu. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat man dieser berufsständischen Forderung Rechnung getragen und ist über eine reine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgegangen. Generell verboten werden soll auf diesem Weg beispielsweise das Zurückschicken von nicht verkauften und nicht mehr verwendbaren Erzeugnissen ohne Bezahlung und ohne Übernahme der Beseitigungskosten oder die Abwälzung von Lagerkosten des Käufers auf den Lieferanten.





Dennoch bleibt die Regelung aus Sicht des DBV unvollständig, weil sie den Schutzbereich auf Lieferanten mit einer maximalen Umsatzgröße von 350 Mio. Euro begrenzt. Die Vertragspartner in der Lieferkette sollten daher über diesen begrenzten Anwendungsbereich hinaus und grundsätzlich unlautere Handelspraktiken in ihren vertraglichen Lieferbeziehungen ausschließen. Der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken muss unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure für alle gelten.

"Wir setzen darauf, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als angedachte nationale Durchsetzungsbehörde ihre Befugnisse auf der Grundlage der EU-Richtlinie konsequent zur Anwendung bringt. Wir erwarten, dass nach Feststellung von Verstößen diese und die getroffenen Entscheidungen veröffentlicht werden. Wichtig ist, dass die von der Durchsetzungsbehörde festzulegenden Sanktionen wirksam und abschreckend sind. Die im Gesetzentwurf bis zu einer Maximalhöhe von 500.000 Euro vorgesehenen Geldbußen sind aus unserer Sicht zu niedrig und werden den EU-Kriterien noch nicht gerecht", so Bauernpräsident Rukwied.

Pressekontakt:

Deutscher Bauernverband (DBV)
Axel Finkenwirth
Pressesprecher
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
mailto:a.finkenwirth(at)bauernverband.net
030-31904-240

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6599/4767124
OTS: Deutscher Bauernverband (DBV)

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Kraftstoffpreise steigen weiter an / Preisdifferenz zwischen Benzin und Diesel fast konstant (FOTO)
Kunden vertrauen Alnatura: Starkes Umsatzwachstum im Geschäftsjahr 2019/2020 / Engagement gegen Klima-Krise / Erhöhung des internen Mindestlohns / Mehr Mehrweg in den Alnatura Super Natur Märkten (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.11.2020 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1861042
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Handel


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 107 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen / unlautere Handelspraktiken / DBV begrüßt Schritt zur Erweiterung der generell unzulässigen Handelspraktiken
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Bauernverband (DBV) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Bauernverband (DBV)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.242
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 187


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.