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Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei zehn Banken / Konditionen-Wirrwarr bei gebührenfreien Gehaltskonten

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(ots) - Ein kostenloses Girokonto erfordert bei vielen Geldinstituten, dass Kunden das Konto als Haupt- oder als Gehaltskonto mit regelmäßig eingehenden Beträgen führen. Andernfalls fallen teils deftige Gebühren an. Die Verbraucherzentrale NRW hat zehn Banken gefragt, wie hoch der monatliche Geldeingang sein muss und ob neben der Gehaltsüberweisung auch andere Gutschriften anerkannt werden: etwa Arbeitslosengeld, Mieten oder Eigenüberweisungen.

Das Ergebnis: Heftige Unterschiede gab es bei der Höhe des Mindestgeldeingangs. So forderte die Targobank beim Online-Konto 600 Euro pro Monat; alternativ konnte ein Gesamtguthaben von mindestens 10.000 Euro die Strafgebühr abwenden. Monatlich 700 Euro wollten DKB, ING und 1.822direkt sehen.

Kunden der Commerzbank und Stadtsparkasse Düsseldorf mussten dagegen schon 1.200, bzw. 1.250 Euro aufbringen. Selbst innerhalb einer Bankengruppe herrschte keine Einigkeit. Während die PSD Westfalen-Lippe auf mindestens 1.000 Euro bestand, akzeptierte die PSD Rhein-Ruhr jeglichen Geldeingang: vorausgesetzt er stammte aus einer Gehalts- oder Rentenzahlung. So hielt es auch die Sparda West.

"Wer hat, der muss nicht zahlen" - unter diesem Motto stand das "Extra plus"-Girokonto der Postbank. 3.000 Euro monatlich brauchte es hier, um von Kosten für die Kontoführung verschont zu bleiben. Wer die nicht aufbrachte, zahlte satte 10,90 Euro pro Monat. Oder wechselte zum einfachen Online-Girokonto, für das die Postbank 1,90 Euro pro Monat kassierte.

Happige Strafen waren auch bei der Konkurrenz üblich, wenn Bedingungen nicht eingehalten wurde. Das "0-Euro-Konto" der Commerzbank verteuerte sich dann mal eben auf 9,90 Euro im Monat. Die PSD Rhein-Ruhr rief monatlich 7,50 Euro auf. Moderat wirkten da die drei Euro, die auf Sparda-West-Kunden zukamen.

Kurios waren die Konsequenzen bei der DKB. Statt mit schnöden Kontoführungsgebühren ärgerte die Bank subtiler: etwa mit der Erhöhung des Dispozinses von 6,74 auf 7,34 Prozent. Und wer die DKB-Kreditkarte in Ländern außerhalb der Euro-Zone zückte, durfte über eine 2,2-Prozent- Gebühr auf seiner Abrechnung staunen.





Willkür fand sich auch beim zweiten Punkt der Verbraucherzentralen-Stichprobe: Wo die Quelle des Geldeingangs entspringen muss? Ob außer dem Gehalt auch Mieteinnahmen, Privatrente oder Arbeitslosengeld akzeptiert werden? Oder ob das Hauptkonto bei einer anderen Bank geführt werden darf, von wo aus der erforderliche Betrag zufließt?

Commerzbank, DKB, ING, Postbank und die Stadtsparkasse Düsseldorf fuhren in diesem Punkt eine großzügige Linie. Sie interessierte das Woher nicht.

Strenger agierten Sparda West und PSD Rhein-Ruhr. Zum Mindesteingang zählten bei beiden neben Gehalt und gesetzlicher Rente nur Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Arbeitslosengeld. Mietzahlungen und Eigenüberweisungen wurden hingegen ebenso ausgeklammert wie Privatrenten und Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge.

Bei der PSD Westfalen-Lippe reichte Arbeitslosengeld nicht als Entree fürs 0-Euro-Konto. Rigeros in der Stichprobe war auch die Ansage der Targobank. Hier zählten allein Gehalt und gesetzliche Rente. Kunden, die hier oder bei der PSD Westfalen-Lippe ein kostenloses Gehaltskonto führen und von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sollten das gut im Hinterkopf behalten.

Fazit: Viele kostenlose Girokonten warten mit einem Dschungel an Einzelbedingungen auf. Den zu durchforsten, wird Kunden allerdings erschwert: Kein Geldinstitut im Verbraucherzentralen-Check bot im Preisverzeichnis eine detaillierte Auflistung von anerkannten und nicht akzeptierten Geldzuflüssen. Ein Mangel an Transparenz, der zu bösen Überraschungen führen kann.

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Tel.: 0211/3809101
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Datum: 13.11.2020 - 13:30 Uhr
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