InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Mund-Nase-Bedeckungen in Schulen: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt! / Gesetzliche Unfallversicherung stellt klar

ID: 1859740


(ots) - Schulleitungen oder Lehrkräfte, die in der Schule Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen anordnen oder umsetzen, können sich dabei auf die Haftungsfreistellung durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Die gesetzliche Unfallversicherung stellt damit klar: Personen, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit anderer Menschen tragen, setzen sich keinen Haftungsrisiken aus, wenn sie das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen anordnen, wie es in Verordnungen und Standards zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorgesehen ist.

Hintergrund

Verletzen sich Kinder beim Schulbesuch, stehen sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die regional zuständige Unfallkasse trägt dann die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation; sie entschädigt die Versicherten bei bleibenden Gesundheitsschäden zudem finanziell.

Dieser Schutz erstreckt sich auch auf den Fall, dass Versicherte durch eine Maßnahme, die zu ihrem Schutz ergriffen wird, einen Gesundheitsschaden erleiden. Führt beispielsweise das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung dazu, dass die Brille beschlägt, die versicherte Person stürzt und sich dabei verletzt, kann die Unfallkasse den Sturz als Arbeitsunfall anerkennen.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
mailto:presse(at)dguv.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/65320/4761942
OTS: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Vergewerblichung und Industrialisierung Einhalt gebieten! / Neue Gutachten bestätigen Gefahr von Investoren-MVZ für die Versorgung
Gesünder essen: So schützen Sie sich jetzt vor Diabetes (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.11.2020 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1859740
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 87 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mund-Nase-Bedeckungen in Schulen: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt! / Gesetzliche Unfallversicherung stellt klar
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.237
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 138


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.