Ab in den Stromer! - So sind Sie bei einer Probefahrt mit einem Elektroauto abgesichert (AUDIO)
(ots) - Anmoderationsvorschlag: Kalifornien macht es vor: Ab dem Jahr 2035 dürfen in dem US-Bundesstaat nur noch emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden - also zum Beispiel Elektroautos. Wo Kalifornien mit einem Gesetz nach vorne prescht, lockt unsere Bundesregierung mit Kaufanreizen, um die Zahl der E-Autos zu steigern. Bis zu 9.000 Euro Umweltbonus sollen es zum Beispiel sein, wenn man ein rein elektrisches Fahrzeug zulegt. Nun ist es bei einem Elektroauto ähnlich wie bei einem herkömmlichen: Bevor man es kauft, möchte man es schon mal Probe gefahren haben. Aber was ist, wenn es dann mal zu einem Unfall kommt? Und was gibt es zu beachten? Mario Hattwig berichtet.
Sprecher: Bevor man sich zur Probefahrt in ein Elektroauto oder einen Plug-In-Hybrid setzt, sollte man sich mit der Technik auseinandersetzen, so Linda Reiners vom RCI Versicherungs-Service.
O-Ton 1 (Linda Reiners, 22 Sek.): "Vieles kennt man schon von Autos mit einem Automatikgetriebe - also das man zum Beispiel keine Kupplung mehr hat, sondern nur noch die Richtung auswählt quasi und losfährt. Darüber hinaus haben Elektroautos meistens keinen Zündschlüssel mehr, sondern die werden per Knopfdruck gestartet. Und was der größte Unterschied im Fahrgefühl ist, Elektroautos beschleunigen deutlich schneller - also es ist sofort die Leistung da und das ist man von Verbrennern meistens nicht gewöhnt."
Sprecher: Egal, welche Art Auto - vor der Probefahrt ist es auch wichtig, sicherzugehen, dass das Fahrzeug fahrtauglich ist. Denn sollte etwas passieren, ist immer derjenige verantwortlich, der fährt. Und auch auf die Regelungen im Probefahrtvertrag sollte man genauer schauen.
O-Ton 2 (Linda Reiners, 23 Sek.): "Jedes Auto, was für eine Probefahrt genutzt wird, ist auch versichert und da sind auch dann die Fahrer mitversichert. Im Probefahrtvertrag wird aber auch geklärt, wie hoch die Selbstbeteiligung ist, die dann letzten Endes, wenn es zum Unfall kommt, der Fahrer tragen muss. Die unterscheidet sich von Händler zu Händler und manchmal ist es so, dass man gar keine Selbstbeteiligung hat. Es kann aber auch sein, dass die Selbstbeteiligung sehr, sehr teuer ist. Da können es dann schon mal mehrere hundert oder tausend Euro werden."
Sprecher: Will man auf Nummer sicher gehen, kann man online einen sogenannten Probefahrtschutz, eine Kurzzeitversicherung, abschließen.
O-Ton 3 (Linda Reiners, 22 Sek.): "Die dann, wenn es zum Unfall kommt, im Schadensfall, die Selbstbeteiligung ersetzen. Das geht bei uns zum Beispiel bis 2.000 Euro. Wenn man weiß, heute steht eine Probefahrt an, macht man ein paar Angaben, bezahlt das ganz einfach online und muss dann, bevor die Probefahrt startet, nur noch den Versicherungsschutz online aktivieren. Da kommt es auch nicht darauf an, bei welchem Händler man ist, welche Marke man fährt. Das ist völlig frei. Es geht nur um die Selbstbeteiligung."
Abmoderationsvorschlag: Bis 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektroautos auf unseren Straßen unterwegs sein - so das Ziel der Bundesregierung. Dafür soll die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden und es gibt einen Umweltbonus von bis zu 9.000 Euro für ein rein elektrisches Fahrzeug. Wenn Sie das mal Probe fahren möchten, sollten Sie aber abgesichert sein. Alle Infos dazu finden Sie unter rci-versicherungs-service.de auf der Seite des Probefahrtschutzes.
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Datum: 10.11.2020 - 09:00 Uhr
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