Elektronischer Heilberufsausweis / Alle Landesärztekammern ausgabebereit
(ots) - "Die Landesärztekammern sind gut für die nächste Ausbaustufe der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens gerüstet.Bundesweit können Ärztinnen und Ärzte den neuen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über die Mitgliederportale ihrer Landesärztekammer, beziehungsweise über die Bezirksärztekammern bestellen." Das sagt Erik Bodendieck, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer (BÄK) und Co-Vorsitzender des Digitalisierungs-Ausschusses der BÄK. Um Anwendungen wie Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, den eArztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das E-Rezept nutzen zu können, brauchen Ärztinnen und Ärzte einen eHBA. Mit der Karte weisen diese gegenüber dem System nach, dass sie tatsächlich Ärztin bzw. Arzt sind. "Der eHBA ist der Türöffner für das digital vernetzte Gesundheitswesen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die neueste Generation des eHBA zu beantragen", betont Bodendieck.
Als Anbieter der notwendigen technischen Infrastruktur haben sich am Markt vier Unternehmen platziert: Die Bundesdruckerei, medisign, T-Systems und SHC Stolle & Heinz Consultants. "Wir nehmen einen deutlichen Anstieg der Nachfrage bei unseren Kolleginnen und Kollegen wahr, auch wenn wir natürlich mit einem niedrigen Ausstattungsgrad starten. Das liegt daran, dass Anwendungen, die den eHBA zwingend notwendig machen, erst jetzt einsatzbereit sind oder es in den kommenden Monaten sein werden", erläutert Bodendieck. Die Funktionen der Karte seien ein Grundbaustein für einen vertrauensvollen und sicheren Austausch von sensiblen Gesundheitsdaten zwischen Arzt und Patient sowie ärztlichen Kolleginnen und Kollegen untereinander.
Weitere Informationen zum eHBA:
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/earztausweis/
https://www.aerzteblatt.de/ehba
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Datum: 06.11.2020 - 10:15 Uhr
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