InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

So geht es nicht!

ID: 1856786

Münchener Rechtsanwalt klagt gegen den Lockdown light in Bayern


(IINews) - Der Freistaat Bayern hat mit der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Oktober 2020 die bundeseinheitlichen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Landesrecht umgesetzt. Ab dem 2.11.2020 ist der Betrieb von Hotel- und Gaststättenbetrieben nur erheblich eingeschränkt möglich.

Mit gleichem Datum hat Rechtsanwalt Salvatore Barba aus München beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für ein Münchener Hotel und Restaurant einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um die Normen, welche die Hotel- und Gaststättenbetriebe betreffen, außer Vollzug zu setzen. Rechtsanwalt Salvatore Barba: "Die Regeln zerstören im Ergebnis die gesamte Branche. Die Eingriffe in die Grundrechte von Inhabern von Hotel- und Gaststättenbetrieben sind erheblich und bei genauer Betrachtung unverhältnismäßig." Kritisiert wird von Barba insbesondere das Verhalten der Politik, welche die Betriebe zunächst kostspielige Hygienekonzepte umsetzen ließ, die jetzt für nutzlos erklärt worden sind. Obwohl der Nachweis einer erhöhten Infektionsgefahr in Hotel- und Gaststättenbetrieben nicht geführt ist, vernichte man tausende Existenzen. Dort, wo eine Nachverfolgung möglich wäre, werden gleichwohl Betriebe zerstört. Der neue Maßnahmenkatalog widerspricht zudem dramatisch den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Auch werde, so Barba, nicht berücksichtigt, dass die Mortalitätsrate zwischen Ende Mai und Ende Oktober von 4,7% auf 2,1% stetig gesunken ist. Es entstehe der Eindruck, dass die Maßnahmen über die Versäumnisse der Politik in der Pflege hinwegtäuschen sollen. Wichtig ist dem Rechtsanwalt auch folgendes: "Es geht bei dem Verfahren keineswegs darum, die Bemühungen der Politik zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu torpedieren. Dennoch hat die Politik den Auftrag, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und die Grundrechte bei erheblichen Verletzungen gegeneinander in richtiger Art und Weise abzuwägen. Darauf warten nicht nur Hotels und Restaurants, auch die Kultur und die ganze Gesellschaft.Nähere Infos zu Rechtsanwalt Salvatore Barba




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Salvatore Barba aus München berät Unternehmen im deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht. Daneben vertritt er seine Mandanten auch im Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafrecht.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Salvatore Barba
Salvatore Barba
Kardinal-Faulhaber-Str. 15
80333 München
salvatore.barba(at)rueckelcoll.com
089-238869815
https://www.rueckelcoll.com/menschen/salvatore-barba/



drucken  als PDF  an Freund senden  Trump überholt Biden in Social Media auf der Zielgeraden
Gefährliche Übersetzer und Dolmetscher
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.11.2020 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1856786
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Salvatore Barba
Stadt:

München


Telefon: 089-238869815

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 109 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"So geht es nicht!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Salvatore Barba (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwalt Salvatore Barba



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.237
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 206


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.