OLG-Urteil im Dieselskandal: VW muss Kläger zusätzlich 11.000 Euro an Unterhaltskosten zahlen
(ots) - VW muss einem geschädigten Dieselkunden zusätzlich die Unterhaltskosten für sein Fahrzeug zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Urteil (Aktenzeichen 3 U 183/19) festgelegt. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing gegen VW geführten Verfahren konnten die Anwälte zusätzlich zu dem Betrag von knapp 13.000 Euro an Schadensersatz für das Auto nochmals 11.000 Euro an Unterhaltskosten für das Fahrzeug durchsetzen.
Der Kläger hatte im März 2012 einen Skoda Octavia mit VW-Dieselmotor zum Preis von 29.800 Euro gekauft. In dem Fahrzeug war der VW-Motor EA189 verbaut, der eine Abschalteinrichtung enthielt. Diese verschleierte auf dem Prüfstand - anders als im Fahrbetrieb im Straßenverkehr - die tatsächliche Höhe der Abgasemissionswerte, da sie den Testbetrieb erkennen konnte.
Nachdem VW im September 2015 zugegeben hatte, Abgaswerte bei seinen Dieselfahrzeugen manipuliert zu haben, sollte ein Software-Update den Mangel beseitigen. Der Kunde ließ dieses Update im Rahmen einer angeordneten Rückrufaktion bei seinem Fahrzeug durchführen. 2018 mehrten sich Kundenstimmen, die sich über Folgeschäden durch das Software-Update beklagten. So wurde unter anderem von höherem Kraftstoffverbrauch sowie erhöhtem Rußpartikelausstoß berichtet.
Da der Skoda-Fahrer das Fahrzeug unter anderem aufgrund der Zusicherung des Herstellers, dass es sich um einen besonders umweltfreundlichen Pkw handelt, gekauft hatte, entschied er sich zu einer Klage gegen VW. Neben der Rückerstattung des Kaufpreises samt Rücknahme des Fahrzeugs klagte der Kunde auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz weiterer Schäden. Die Klage wurde 2019 vom Landgericht Gießen abgewiesen, der Kunde legte Berufung ein.
Das OLG Frankfurt am Main hat nun rechtskräftig geurteilt, dass der Kläger gemäß § 826 und § 249 BGB Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung hat. Der Kunde erhält 13.409,50 Euro nebst Zinsen und muss im Gegenzug das Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben. Hinzu kamen nun die Unterhaltskosten, also unter anderem für Wartung, Versicherung und Steuern, in Höhe von knapp 11.000 Euro. Das OLG urteilte, dass VW gemäß § 249 Abs. 1 BGB den Zustand herstellen muss, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre - also der Verkauf des mangelhaften Fahrzeugs.
"Dieses Urteil zeigt, dass es im Dieselskandal nach wie vor möglich ist, sein Recht geltend zu machen", sagt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. "Geschädigte Verbraucher können immer noch hohe Summe zurückzubekommen, auch wenn VW gern vorgibt, der Dieselskandal sei am Ende und Klagen würden sich nicht lohnen. Der Konzern bemüht sich zurzeit sehr, in der Öffentlichkeit als geläutert dazustehen. Dem Verbraucher wird vorgegaukelt, VW habe aus dem Dieselskandal gelernt und sei fünf Jahre nach dem Dieselskandal ein viel besseres Unternehmen geworden. Tatsache ist, dass die Fehler und Betrügereien der vergangenen Jahre immer noch nicht ausgeräumt sind. Die manipulierten und schmutzigen Fahrzeuge sind heute immer noch auf der Straße."
Dreschhoff rät allen Dieselbesitzern weiterhin zur Prüfung, ob sie im Dieselskandal Schadensersatzansprüche geltend machen können. "Auch der EA288, der angeblich saubere Nachfolgemotor des EA189 aus dem Hause Volkswagen, steht unter Manipulationsverdacht. VW versuchte jüngst mit einer fragwürdigen PR-Aktion, seine Kunden hier von einem Klageversuch aufgrund angeblich mangelnder Aussichten auf Erfolg abzubringen. Aber immer mehr Gerichte sprechen beim EA288 verbraucherfreundliche Urteile aus. Die Kunden sollten sich also nicht von VW verunsichern lassen."
Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Homepage http://www.diesel-gate.com/ die Möglichkeit zur kostenlosen Prüfung, ob ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Die Kanzlei berät geschädigte Dieselfahrer und hat über 10.000 Mandanten erfolgreich im Dieselskandal betreut. Namhafte Medien wie RTL, n-tv, BILD oder Handelsblatt haben BRR-Rechtsanwälte bereits als Experten befragt.
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Datum: 20.10.2020 - 10:41 Uhr
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