Kurz gefragt: Was ist beim Begleiteten Fahren zu beachten?
(LifePR) - hren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Zudem sollte man darauf achten, dass der Jugendliche im Fahrerkreis der Kfz-Versicherung eingeschlossen ist. Sonst kann es im Schadenfall zu Problemen kommen und eine Vertragsstrafe fällig werden. Einige Anbieter, etwa die uniVersa, schließen Begleitetes Fahren unter 18 Jahren beitragsfrei ein und gewähren danach noch einen Beitragsnachlass. Generell hat sich das Begleitete Fahren in der Praxis bewährt. In der Begleitphase ereignen sich nur wenige Unfälle und auch danach verursachen die Fahrer etwa 20 Prozent weniger Unfälle als Führerscheinneulinge, die zuvor nicht am Begleiteten Fahren teilgenommen haben.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
Datum: 20.10.2020 - 09:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1853350
Anzahl Zeichen: 1398
Kontakt-Informationen:
Stadt:
.10.2020 (lifePR) - Seit 2011 ist Begleitetes Fahren ab 17 Jahren in Deutschland bundesweit möglich.
Kategorie:
Finanzen
Dieser Fachartikel wurde bisher 99 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kurz gefragt: Was ist beim Begleiteten Fahren zu beachten?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
uniVersa Versicherungen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).