InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARD, ZDF und VAUNET: Geplante Urheberrechtsreform schadet Inhalteanbietern und Kreativbranche

ID: 1852579


(ots) - Mit Unverständnis und Besorgnis haben ARD, ZDF und VAUNET auf geplante Regelungen zum Urhebervertragsrecht reagiert. Das Bundesjustizministerium (BMJV) hatte am Dienstag, 13. Oktober, einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes veröffentlicht. Das Urhebervertragsrecht als Teil des Urheberrechts ist für alle Sender, die urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen und produzieren, von zentraler Bedeutung. Es wurde erst vor rund zwei Jahren reformiert und war Vorbild für die europäischen Regelungen, die es in deutsches Recht umzusetzen gilt. Der jetzige Entwurf setzt die Vorgaben der Richtlinie jedoch ohne Grund überschießend einseitig zu Lasten der Verwerter um, ohne dass damit entsprechende Vorteile für die Kreativen verbunden wären. Der Vorschlag widerspricht einem gerechten Interessenausgleich. Rechtsunsicherheiten und -streitigkeiten sind vorprogrammiert. Der Produktionsstandort Deutschland wird dadurch in seiner Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig geschädigt.

Der Entwurf enthält rechtlich bedenkliche proaktive und rückwirkende Berichtspflichten für Sender, Produzenten und Verwerter gegenüber einer unüberschaubaren Vielzahl an Mitwirkenden an Audio- und audiovisuellen Inhalten. Sie führen zu immensem bürokratischem Aufwand mit hohen Mehrkosten, die in keinem Verhältnis zu möglichen Vorteilen für diese Mitwirkenden stehen. Im Gegenteil: Wenn Kosten in Administration fließen, können sie nicht mehr in Inhalte investiert werden. Der Referentenentwurf verkennt die wirtschaftlichen Realitäten und ignoriert die erheblichen Kosten für die Rechteinhaber und Kreativwirtschaft.

ARD, ZDF und VAUNET stellen hierzu ausdrücklich klar, dass es nicht darum geht, den Status quo des deutschen Rechts zu Lasten der Kreativen einzuschränken. Benötigt werden jedoch Regelungen, die den Besonderheiten der Branche Rechnung tragen, praxistauglich sind und den Alltag der Herstellungsprozesse nicht verkennen. Solche branchenspezifischen Ausnahmen lässt die EU-Richtlinie auch ausdrücklich zu. Davon ist dringend Gebrauch zu machen.





Auch ein neuer sogenannter "Direktvergütungsanspruch", den Kreative für lizenzierte Inhalte unmittelbar gegen Plattformen über Verwertungsgesellschaften geltend machen können, beeinträchtigt die bestehenden gesetzlichen Wertungen und die darauf aufbauenden Lizenz- und Geschäftsmodelle der Film- und Fernsehbranche, da er die Gefahr von Doppelvergütung birgt und die Rechteauswertung aushöhlt. Dieser Anspruch, den die europäische Richtlinie auch gar nicht vorsieht, sollte ersatzlos gestrichen werden.

Pressekontakt:

ARD
ARD-Kommunikation
Sabine Krebs
T | +49 221 220 1475
E | mailto:pressestelle(at)ard.de
Fotos finden Sie unter: https://www.ard-foto.de
Twitter: https://twitter.com/ARD_Presse
ARD-Newsletter abonnieren: https://bit.ly/2TjkYwF

ZDF
Presse-Desk
T | +49 6131 70-12108
E | mailto:pressedesk(at)zdf.de

VAUNET
Pressesprecher Hartmut Schultz
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101
E | mailto:hs(at)schultz-kommunikation.com

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/29876/4735511
OTS: ARD Presse

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  EL CARTEL MEDIA und Mediaplus belegen: Auch kontroverse Themen sind wirksame Werbeumfelder
BVDA-Medienpreis: Wer hat den Durchblick 2020? (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.10.2020 - 15:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1852579
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin/Köln/Mainz


Telefon:

Kategorie:

Medien & Unterhaltung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 104 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARD, ZDF und VAUNET: Geplante Urheberrechtsreform schadet Inhalteanbietern und Kreativbranche
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARD Presse (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARD ruft das Bundesverfassungsgericht an ...

Im Februar 2024 hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Anpassung des Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent bzw. jährlich 0,8% ab dem 1.1.2025 empfohlen. Die Länder haben aber bislang keinen Rundfunkfina ...

Alle Meldungen von ARD Presse



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 298


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.