Wann lohnt sich die Leibrente für Hausbesitzer?
Die WAV stellt auf ihrer Homepage einen kostenlosen Rechner zur Verfügung
(IINews) - Ältere Eigentümer, die an ihrer Immobilie hängen, diese aber aus Kostengründen veräußern müssen, sollten über die Möglichkeit der Leibrente nachdenken. Darauf weist jetzt René Reuschenbach hin, Geschäftsführer der WAV Reuschenbach Immobilien GmbH (WAV). Außerdem liefert er wissenswerte Informationen zum Thema.
Für Hausbesitzer im Rentenalter, bei denen das Geld knapp ist oder die sich im Alter noch etwas gönnen möchten, ist die Leibrente eine gute Alternative zu einem direkten Hausverkauf. "Der große Vorteil an der Leibrente ist, dass die Hausbesitzer bis zu ihrem Lebensende in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, wenn sie das wünschen", erklärt René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV, "und bis dahin erhalten sie vom neuen Eigentümer eine feste monatliche Summe". Sicherheit über ihr lebenslanges Wohnrecht bietet ihnen ein Eintrag ins Grundbuch, der bei einer solchen Vereinbarung vorgenommen wird.
Eine weitere Option ist es, die Leibrente zeitlich zu begrenzen. In diesem Fall müsste der neue Eigentümer beispielsweise über 20 Jahre eine entsprechende Rate zahlen. Danach gehört das Haus ihm. Auch bei dieser Option erlischt das lebenslange Wohnrecht nicht. "Bei der zeitlichen Begrenzung gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel eine aufgeschobene oder eine verlängerte Rente", erklärt René Reuschenbach.
Von der aufgeschobenen Leibrente profitieren zum Beispiel diejenigen, die bei ihrem Entschluss noch berufstätig sind. Die verlängerte Rente dagegen lohnt sich für alle mit Kindern oder Enkeln, denen sie noch etwas vermachen wollen. Denn bei einem vorzeitigen Tod des Rentenberechtigten geht der Anspruch auf die Erben über. Neben der Verrentung mit Wohnrecht ist übrigens auch eine Verrentung ohne Wohnrecht möglich. Durch diese erhalten die ehemaligen Hausbesitzer eine höhere Leibrente als bei der Verrentung mit Wohnrecht.
Wie hoch die Leibrente ausfallen wird, ist aber nicht nur von dieser Entscheidung, sondern auch von weiteren Faktoren wie dem Alter des Hausbesitzers und dessen statistischer Lebenserwartung (Leibrentenfaktor) sowie dem Wert des Hauses (Immobilienwert) abhängig. Die Leibrente mit Wohnrecht wird - vereinfacht gesagt - anhand des Leibrentenfaktors und des Immobilienwertes berechnet.
Auf der Homepage der WAV finden Interessenten unter dem Punkt "Verrentung" einen kostenlosen Verrentungsrechner, über den sie einige Angaben vornehmen können. Damit der Rechner funktioniert, muss unter anderem ein Mindestalter von 60 Jahren angegeben werden. Haben die WAV-Mitarbeiter alle nötigen Informationen erhalten, melden sich schnellstmöglich bei den Interessenten zurück und teilen ihnen mit, welche Beträge sie erwarten können.
Die Experten, die im Rhein-Erft- und im Rhein-Sieg-Kreis sowie in der gesamten Region Köln/Bonn tätig sind, informieren Interessenten unter der Rufnummer 02236 / 885 850 gerne auch zu weiteren Fragen. So geben sie Auskunft darüber, welcher Vertragspartner für die Leibrente geeignet ist, was bei einem vorzeitigen Auszug passiert oder was geschieht, wenn der Käufer seine Raten nicht mehr zahlen kann.
Mehr Informationen zum Thema sowie Wissenswertes zu Bornheim Immobilienmakler (https://www.wav-immo.de/informationen-makler/bornheim-immobilienmakler/), Wesseling Immobilienmakler (https://www.wav-immo.de/informationen-makler/wesseling-immobilienmakler/), Makler Wesseling (https://www.wav-immo.de/informationen-makler/makler-wesseling/) und mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die WAV Immobilien Reuschenbach GmbH wurde 1982 gegründet und hat Niederlassungen in Bornheim, Brühl und Wesseling. Das Haupttätigkeitsfeld liegt in dem Verkauf und der Vermietung von Wohnimmobilien und Kapitalanlagen. Das Unternehmen ist Mitglied der Kölner Immobilienbörse sowie dem Immobilienverband Deutschland und unterstreicht dadurch seinen hohen Anspruch an Beratungsqualität und Seriosität. Darüber hinaus ist WAV-Geschäftsführer René Reuschenbach auch Regionaldirektor des Bundesverbandes für die Immobilienwirtschaft (BVFI) und setzt sich als solcher für die Belange der Immobilienwirtschaft ein.
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Datum: 15.10.2020 - 14:38 Uhr
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