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EA288 - VW will neue Klagewelle beim Nachfolger des Skandalmotors verhindern - offenbar mit allen Mitteln

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(ots) - Die nächste Klagewelle möchte man bei Volkswagen offenbar im Keim ersticken und startet eine Medienkampagne gegen die Verbraucher-Anwälte, die die Käufer gegen den Konzern vertreten und bedient sich dabei angestaubter Vorurteile.

Nachdem man es in Wolfsburg nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19 trotz vollmundiger Bekundungen immer noch nicht geschafft hat, die noch in Klageverfahren befindlichen weiteren 60.000 Kläger wirklich vom Tisch zu bekommen, erscheint VW zunehmend unter Druck.

Bezüglich des Nachfolgers des Skandalmotors EA189 - dem EA288 - geht aus internen Dokumenten des Konzern hervor, dass mindestens bis zur 22. Kalenderwoche des Jahres 2016 auch in diesen Motoren weiterhin eine illegale Abschalteinrichtung zur Manipulation von Abgasemissionen auf dem Teststand verbaut wurde (Applikationsrichtlinie mit Fahrkurvenerkennung).

Doch das interne Papier ist nicht der Phantasie geldgieriger Anwälte entsprungen - wie VW glauben machen möchte. Auf seiner Internetseite will der Autohersteller weismachen, dass es keine Erfolgsaussichten für eine Schadensersatzklage gegen VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 gibt.

Allerdings gibt es bereits Landgerichte, die stattgebende Urteile gefällt haben; z.B. LG Düsseldorf Az. 11 O 190/18, Offenburg Az. 3 O 38/18, Regensburg Az. 73 O 1181/19, München I Az. 3 O 13321/19, Duisburg Az. 1 O 1181/19 sowie das LG Heilbronn Az. 6 O 257/19.

Besonders deutlich wurde hier das LG Offenburg. Hier weist man den VW Konzern im Urteil ausdrücklich auf seine Wahrheitspflicht hin:

"Ergänzend ist in diesem Zusammenhang, dass es auch konkrete Indizien dafür gibt, dass die Beklagte bezüglich der Teststandserkennung keinesfalls das zuletzt behauptete reine Gewissen hatte....Sie hat in dem Prozess die Teststandserkennung zunächst nicht eingeräumt, sondern als pauschal unzutreffend bezeichnet....zudem hat die Beklagte die ausdrückliche Frage, ob in dem Fahrzeug eine Umschaltlogik verbaut sei , verneint. Eingeräumt wurde die Teststandserkennung erst auf ausdrückliche schriftliche Nachfrage des Gerichts, wobei zunächst die weitere Frage, ob anknüpfend an die Teststandserkennung irgendwelche Änderungen gegenüber dem Normalbetrieb vorgenommen wurden, wahrheitswidrig mit Nein beantworten wurden."





Und auch die Oberlandesgerichte Celle und Oldenburg haben in Beschlüssen durchblicken lassen, dass die Argumentation von Volkswagen einige Löcher aufweist.

So stützen sich die zuständigen Senate in Celle und Oldenburg auf eben jene von Rogert & Ulbrich in sämtliche EA288-Verfahren eingeführte VW-interne "Entscheidungsvorlage zum EA288", in welcher dargelegt wird, wie durch die Erkennung von Fahrzyklen, die Abgasemissionen beeinflusst werden.

Bei genauem Lesen dieser Entscheidungsgrundlage wird nämlich schnell deutlich, dass VW auch für den Nachfolgemotor eine Strategie für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entwickelt hat - allerdings ausschließlich auf dem Teststand.

Die nächste Klagewelle im Abgasskandal scheint sich ähnlich aufzubauen wie am Beginn des Abgasskandals 2016. Auch da waren die Anwälte von Rogert & Ulbrich weitestgehend belächelt worden, gegen den VW Konzern zu klagen. Das allerdings hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert.

Über Rogert & Ulbrich

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen der R|U|S|S Litigation vertraten die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere Schwerpunkte der Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und Logistikrecht sowie Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen Privatrecht und seinen niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner Dr. Rogert die erste Adresse bei Rechtsfragen im deutsch-niederländischen Kontext.

Weitere Informationen: http://www.ru.law

Pressekontakt:

Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0
E-Mail: mailto:fuhrhop(at)ru-law.de

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Datum: 13.10.2020 - 09:16 Uhr
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