InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Abgasskandal: Kläger erhält 90 Prozent des Kaufpreises einer manipulierten Mercedes C-Klasse erstattet

ID: 1850036


(ots) - HAHN Rechtsanwälte konnte erneut einen Sieg gegen die Daimler AG im Abgasskandal erzielen. Das Landgericht Stuttgart sprach dem Kläger Schadensersatz gegen die Daimler AG unter anderem wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu. Gegen Übereignung und Herausgabe der manipulierten C-Klasse bekommt er 90 Prozent des Kaufpreises erstattet (Aktenzeichen 23 O 49/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger aus Renningen hatte den Mercedes-Benz C 220 d T im März 2019 als Gebrauchtwagen von einer Privatperson mit einem Kilometerstand von rund 40.000 km zu einem Preis von 22.300 Euro erworben. In dem Fahrzeug wurde der Motor OM 651 verbaut. Der Daimler AG wird im Rahmen dieses und tausender weiterer Verfahren vorgeworfen, in dem Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen implementiert zu haben. Nach den geltenden EU-Vorschriften sind solche Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig. Der Hersteller hat das Fahrzeug so auszurüsten, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen der Verordnung entspricht. Dies war nach der Auffassung des Landgerichts nicht der Fall, da die Daimler AG als Hersteller des Pkw eine temperaturabhängige Abgasrückführung (sogenanntes Thermofenster) verbaut hatte.

Der Schaden liegt bei diesen Fällen grundsätzlich in dem abgeschlossenen Kaufvertrag. Der Kläger hätte den Kaufvertrag bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht abgeschlossen und damit den Kaufpreis in Höhe von 22.300 Euro nicht gezahlt. Diesen Betrag kann er demzufolge ersetzt verlangen. Der Kläger muss sich allerdings einen Nutzungswertersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, der sich vorliegend auf 2.129,10 Euro belief. Zugrunde gelegt hatte das Landgericht dabei eine relativ geringe Gesamtlaufleistung in Höhe von 250.000 km. Zugesprochen wurden demzufolge insgesamt 20.170,90 Euro.





"Für die deliktische Haftung der Daimler AG ist nicht entscheidend, von wem das Fahrzeug gekauft wurde", erläutert Dr. Petra Brockmann von HAHN. "Eine Haftung der Daimler AG kommt deshalb auch dann in Betracht, wenn das Fahrzeug nicht von Daimler selbst, sondern von einem Händler oder einer Privatperson gekauft wurde", so Brockmann weiter. Grundsätzlich ändert dies an der Schadensersatzhaftung der Daimler AG nichts.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 3.500 Betroffene allein gegen die Daimler AG. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: mailto:brockmann(at)hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4726641
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Eröffnung der ersten kommerziellen Agri-Photovoltaikanlage der Next2Sun in Donaueschingen mit prominenten Gästen und Live-Vorführung
Umweltgerechte Schrottverwertung durch Schrotthändler in Essen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.10.2020 - 14:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1850036
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Bremen


Telefon:

Kategorie:

Energie & Umwelt


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 82 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Abgasskandal: Kläger erhält 90 Prozent des Kaufpreises einer manipulierten Mercedes C-Klasse erstattet
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hahn Rechtsanw (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Hahn Rechtsanw



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 319


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.