Hausbank München rät: Jetzt eigene Gesundheitsvorsorge überprüfen / Corona-Pandemie: Auch zeitlich begrenzte Zusatzabsicherungen möglich / Viele privat Versicherte rufen Zuschuss nicht ab
(ots) - Spätestens anlässlich der Corona-Pandemie sollte man die eigene Gesundheitsvorsorge - egal, ob gesetzlich oder privat versichert - kritisch überprüfen. Hierzu rät die Hausbank München eG. Denn bei bereits eingetretener Corona-Infektion sind je nach Verlauf und Schwere der Erkrankung möglicherweise nur noch bestimmte Risiken versicherbar beziehungsweise ist eine Absicherung gar nicht mehr möglich. Auch Folgeschäden, beispielsweise an Lunge, Herz oder Nieren, sind für Versicherer momentan schwer einschätzbar und damit kaum kalkulierbar.
Das Corona-Virus hat die Welt seit März fest im Griff. Niemand kann sagen, ob und wann ein wirksamer Impfstoff oder ein Medikament auf den Markt kommt. Ungewiss ist auch, wie lange die Pandemie noch andauern wird. "Allerspätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, sich die eigene Gesundheitsvorsorge näher anzuschauen, unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist", erklärt Michael Obermayer, Mitglied des Vorstands der Hausbank München.
"Wichtig sind insbesondere die Krankenhausleistungen, daneben aber auch die Chefarztbehandlung oder die Ein- beziehungsweise Zweibettzimmerbelegung. Die gesetzliche Krankenkasse leistet bei einem Krankenhausaufenthalt nur die Regelleistung, Betroffene haben Anspruch auf ein Mehrbettzimmer im nächstgelegenen Krankenhaus und auf den Stationsarzt." Jeder solle sich rechtzeitig bewusst machen, welche Leistungen er im Notfall erwarten möchte.
Private Krankenzusatzversicherung empfehlenswert
Es gibt laut Hausbank München am Markt sehr individuelle Lösungen. So sind auch zeitlich begrenzte Absicherungen möglich, beispielsweise, bis ein Impfstoff oder Medikament vorliegt. "Sollte der vorhandene Schutz nicht ausreichend sein, ist bei gesetzlich Versicherten der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung eine empfehlenswerte Option. Bei privat Versicherten kommt die Ergänzung des bestehenden Tarifs beziehungsweise die Hinzunahme eines weiteren Tarifs oder möglicherweise sogar der Wechsel in einen anderen Tarif in Betracht. Dies sollte jedoch zeitnah geprüft werden, denn im Fall einer Corona-Erkrankung ist eine Tarifänderung nur noch schwer oder nur nach einer Gesundheitsprüfung möglich.
Optimierung der Vorsorgesituation durch ganzheitliche Beratung
Die Gesundheitsvorsorgeberatung sollte laut Hausbank München vollumfänglich sein. Idealerweise stellt ein Berater in einem Gespräch die Wünsche und Ziele der aktuellen Versicherungssituation gegenüber. Auf diese Art können nicht nur Versorgungslücken oder Doppelversicherungen und somit Einsparpotenziale aufgedeckt werden, sondern kann auch festgestellt werden, ob der Kunde überhaupt die für ihn passende Versicherung gewählt hat. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nämlich sehr unterschiedlich: In vielen Bereichen bieten sie nur eine Grundversorgung. Zum Beispiel bei Sehhilfen, alternativen Heilmethoden oder Krankenhausleistungen müssen die Versicherten oft zuzahlen. "Jeder muss für sich die passende Versicherung finden, die die Leistungen abdeckt, die ihm wichtig sind", sagt Martin Grzibek, der bei der Hausbank München den Bereich Vertriebssteuerung und Versicherungen leitet. Wichtig: "Wer die gesetzliche Krankenkasse wechseln will, muss eine zweimonatige Kündigungsfrist einhalten und sollte nicht nur den Beitragssatz, sondern ebenso die zusätzlichen Leistungen der Kasse überprüfen."
"Zu einer professionellen Beratung gehört zudem die Prüfung, ob für den Fall einer schwereren Erkrankung eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht vorliegt", rät Grzibek.
Krankenversicherung im Ruhestand folgt anderen Regeln
Auch die Frage, wie man als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert ist, sollten Versicherte rechtzeitig erfragen. "Während es in der Erwerbsphase drei Einstufungen gibt - Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung -, gibt es im Ruhestand nur noch die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und die freiwillige Versicherung", erläutert Grzibek. "Wenn neben der Rente noch andere Einnahmen vorliegen, ist die KVdR die günstigere Variante, da hier nicht alle Einkommensarten wie beispielsweise Kapitalerträge aus Mieten oder Pachten zur Bemessung des Beitrags herangezogen werden. Um die bessere Variante zu erhalten, muss man allerdings in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens 90 Prozent der Zeit pflichtversichert gewesen sein."
Privat Versicherte sollten prüfen, ob der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt worden ist. "Viele Rentner rufen diesen Zuschuss, immerhin 7,3 Prozent, nicht ab", sagt Grzibek.
Über die Hausbank München eG (http://www.hausbank.de)
Die Hausbank München eG wurde 1908 als genossenschaftliche Selbsthilfeeinrichtung für Hausbesitzer gegründet und ist heute eine der zehn größten Genossenschaftsbanken in Bayern. Aus der Kompetenz für Immobilien heraus entwickelte sich die Hausbank München zur Bank, die Immobilienbesitzer im Bereich der Immobilienfinanzierung, Vermögensentwicklung und Zukunftsvorsorge ganzheitlich betreut. Viele der Kunden sind als Mitglieder der Genossenschaft gleichzeitig Eigentümer der Bank. Seit den 1970er Jahren ist die Hausbank München außerdem mit ihrem Kautions-Service und ihrer Software zur Immobilienverwaltung VS3 sowie seit Mai 2020 mit der Softwaresuite VS3+ ( http://www.vs3plus.de ) Dienstleister für die Immobilienwirtschaft. Sie betreut hier bundesweit mehr als 1.300 Immobilienverwalter mit über 25.000 Immobilien, circa 500.000 Einheiten und rund 1 Mio. Kautionskonten. Im Jahr 2020 erhielt die Hausbank München erneut die Auszeichnung Deutschlands Kundenchampion für herausragendes Kundenbeziehungsmanagement und hohe emotionale Kundenbindung. Mehr Informationen: http://www.hausbank.de
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Datum: 06.10.2020 - 12:28 Uhr
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