InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

OLG Schleswig: Förde Sparkasse muss vereinnahmte Gebühren bei Immobiliendarlehen zurückzahlen

ID: 1849549


(ots) - Der Kieler Förde Sparkasse droht erneut eine Klagewelle. Denn das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in seinem aktuellen Urteil vom 17.09.2020 - 5 U 8/20 - entschieden, dass die Förde Sparkasse sogenannte Kontoführungspreise bei Immobiliendarlehen zu Unrecht von ihren Kunden eingezogen hat. Die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger können sich nun über die Rückzahlungen freuen.

Betroffen sind jedenfalls alle Kunden, die diese Gebühren zwischen 2017 und 2020 an die Sparkasse gezahlt haben. "Nach unserer Rechtsauffassung können jedoch auch die vor 2017 eingezogenen Kontoführungspreise noch zurückgefordert werden", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Das letzte Wort hat hier allerdings der Bundesgerichtshof".

HAHN Rechtsanwälte bietet Verbrauchern derzeit kostenfreie Erstbewertungen bezüglich ihrer Rückforderungsmöglichkeiten an. Diese Kontoführungspreise haben auch andere Sparkassen in den letzten Jahren zu Unrecht von ihren Kunden eingezogen. "Die Sparkassen-Kunden sollten nicht zögern, weil eine Verjährung der Rückforderungsansprüche zum 31.12.2020 in Betracht kommt. Jedenfalls für die Kunden der Sparkassen aus Schleswig-Holstein ist der Weg für eine Durchsetzung ihrer Rückforderungsansprüche durch das von uns erstrittene Urteil nunmehr frei", erläutert Anwalt Rugen abschließend.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: mailto:rugen(at)hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4725465
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Außergewöhnliche Förderbilanz: LfA vergibt bayerische Corona-Hilfen von über 1,2 Milliarden Euro
Broadridge und PPI AG arbeiten zusammen, um Payments-as-a-Service für den europäischen Markt anzubieten
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.10.2020 - 14:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1849549
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hamburg


Telefon:

Kategorie:

Banken und Versicherungen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 130 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"OLG Schleswig: Förde Sparkasse muss vereinnahmte Gebühren bei Immobiliendarlehen zurückzahlen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hahn Rechtsanw (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Hahn Rechtsanw



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 154


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.