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Die Verschleierung der Lyme-Borreliose in Deutschland

ID: 1847348

RKI-Meldezahlen contra KV-Echtzahlen


(IINews) - 28.09.2020. Münster/Hessen. Die für Lyme-Borreliose meldepflichtigen neun Bundesländer offenbaren auch für das Jahr 2019 signifikante, nicht nachvollziehbare Differenzen zwischen den gemeldeten Zahlen un den abgerechneten Behandlungszahlen. Nur Bruchteile der abgerechneten Borreliose-Erkrankungen gehen in die Statistik des Robert Koch-Instituts ein. Das lässt unter anderem den Rückschluss zu, dass gesundheitspolitisch die Häufigkeit der Lyme-Borreliose in Deutschland künstlich klein gehalten werden soll, während die behandelnden Ärzte ein Vielfaches an Patientenkontakten in Rechnung stellen. Dies ist sichtbar über die Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die als Organe der Ärztlichen Selbstverwaltung das Finanzielle mit den gesetzlichen Krankenkassen regeln.



Bayern meldete 4.252 Borreliosen beim RKI, das sind 6,9 Prozent der tatsächlich abgerechneten 61.500 Borreliose-Behandlungen.

Berlin meldete 851 Borreliosen, das sind 2,4 Prozent der tatsächlich abgerechneten 36.363 Borreliose-Behandlungen.

Brandenburg meldete 1.535 Borreliosen, das sind 15,1 Prozent der tatsächlich abgerechneten 10.192 Borreliose-Behandlungen.

Rheinland-Pfalz meldete 1.185 Borreliosen, das sind 7,4 Prozent der tatsächlich abgerechneten 16.110 Borreliose-Behandlungen.

Das Saarland meldete 288 Borreliosen, das sind 1,6 Prozent der tatsächlich abgerechneten 17.659 Borreliose-Behandlungen.

Sachsen-Anhalt meldete 505 Borreliosen, das sind 4,3 Prozent der tatsächlich abgerechneten 11.749 Borreliose-Behandlungen.

Den Vogel schießt Thüringen ab mit 535 RKI-Meldungen, das sind 1,5 Prozent der tatsächlich abgerechneten knapp 35.000 Abrechnungen.



Die KVen der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen verweigern bisher die tatsächlich abgerechneten Behandlungen. Auch bei ihnen ist mit einer entsprechenden Differenz zwischen Wunsch und Wahrheit zu rechnen. Gegen die KV Mecklenburg-Vorpommern, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Auskunft verpflichtet ist, werde rechtlich vorgegangen.







Die Behandlungszahlen in den nicht-meldepflichtigen Bundesländern lagen in 2019 nur geringfügig unter denen aus 2018, zum Beispiel in Flächenländern wie Niedersachsen mit 117.000, Nordrhein-Westfalen mit 87.300, Baden-Württemberg mit 42.800. Die KV Hessen behauptet, die Zahl der Behandlungen sei in nur einem Jahr um die Hälfte von 40.000 auf 20.200 reduziert. Das flächenmäßig kleinste Bremen weist über 2.300 Behandlungen aus, Hamburg 3.400, Schleswig-Holstein 7.000. Infizierte Zecken sind eben leider überall zu finden, ob mit oder ohne länderrechtliche Meldepflicht.



Für die Medien

Dr. Astrid Breinlinger

Vorsitzende

Tel. 07633 - 9380272

E-Mail: vorstand(at)borreliose-bund.de

www.borreliose-bund.de


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Ute Fischer
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Datum: 28.09.2020 - 11:00 Uhr
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