InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

FG Münster: Für das Inventar wird beim Immobilienverkauf keine Spekulationssteuer fällig

ID: 1845908

FG Münster: Für das Inventar wird beim Immobilienverkauf keine Spekulationssteuer fällig


(IINews) - Das Inventar ist beim Verkauf einer Immobilie nicht in den Spekulationsgewinn einzubeziehen. Das hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 3. August 2020 entschieden (Az.: 5 K 2493/18).



Wird eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb mit Gewinn verkauft, fällt Spekulationssteuer an. Erst nach einer Haltedauer von zehn Jahren wird keine Spekulationssteuer fällig, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtanwalte. Wird mit der Immobilie auch ihr Inventar verkauft, unterliegt dies aber nicht der Versteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Das hat jetzt das Finanzgericht Münster entschieden.



In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2013 eine Ferienwohnung gekauft und diese vermietet. 2016 verkaufte er die Wohnung samt Inventar. Im Kaufvertrag wurde ein anteiliger Kaufpreis für das Inventar in Höhe von 45.000 Euro vereinbart.



Bei der Festsetzung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bezog das Finanzamt die 45.000 Euro für das Inventar mit ein. Auch hier sei nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG die zehnjährige Spekulationsfrist zu berücksichtigen, weil mit dem Inventar Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt wurden, so das Finanzamt.



Dagegen wehrte sich der Kläger. Als Gegenstände des täglichen Gebrauchs unterliege das Inventar nicht der Besteuerung.



Das Finanzgericht Münster gab dem Kläger Recht. Für das Inventar bestehe keine Steuerpflicht. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG bewirke lediglich eine Verlängerung der Spekulationsfrist für bestimmte Wirtschaftsgüter von einem auf zehn Jahre. Die Regelung schaffe aber keinen eigenständigen Besteuerungstatbestand, führte das FG Münster aus. Gegenstände des täglichen Gebrauchs seien von der Besteuerung ausgenommen. Zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs sei auch die Wohnungseinrichtung zu zählen, weil das Inventar im Regelfall nicht im Wert steige, so das Gericht weiter.







Beim Kauf und Verkauf einer Immobilie sind verschiedene steuerliche Regelungen und Besonderheiten zu beachten. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten Sie gern, auch wenn es zu rechtlichen Streitigkeiten mit den Finanzbehörden kommt.



https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)mtrlegal.com
+49 221 2927310
https://www.mtrlegal.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Aalto-Theater zeigt Universität der Bundeswehr München legt Schulstudie vor: Covid-19 erfordert Luftreiniger mit H14-HEPA-Filter
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 23.09.2020 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1845908
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2927310

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 159 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"FG Münster: Für das Inventar wird beim Immobilienverkauf keine Spekulationssteuer fällig
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 164


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.