"Die Zukunft im Auge behalten"-"Woche des Sehens"-Schirmherrin Gundula Gause im Gespräch (AUDIO)
(ots) - Anmoderationsvorschlag: "Die Zukunft im Auge behalten": Das ist das Motto der "Woche des Sehens 2020". Vom 8. bis 15. Oktober informieren namhafte Organisationen aus den Bereichen Selbsthilfe, Augenmedizin und Entwicklungshilfe über Augenkrankheiten und Sehbehinderungen. Und es geht darum, wie man diese möglichst frühzeitig erkennen und eine Erblindung verhindern kann. Mehr dazu verraten Ihnen jetzt die Schirmherrin der "Woche des Sehens", die Fernsehjournalistin Gundula Gause und mein Kollege Oliver Heinze.
Sprecher: Gundula Gause ist bereits seit 2009 Schirmherrin der "Woche des Sehens". Vor allem das Thema Vorbeugung liegt ihr besonders am Herzen. Ihr Tipp:
O-Ton 1 (Gundula Gause, 17 Sek.): "Ab dem Alter von 40 Jahren regelmäßig zum Augenarzt gehen und die Augen checken lassen. Ganz wichtig ist das natürlich erst recht, wenn Probleme beim Sehen auftauchen. Das kann ja der Beginn einer schwereren Erkrankung sein, die sich vermeiden ließe, wenn man frühzeitig zum Augenarzt geht."
Sprecher: Auch Kinder sollten sich spätesten ab einem Alter von drei Jahren mal vom Augenarzt untersuchen lassen:
O-Ton 2 (Gundula Gause, 23 Sek.): "Kinder lernen das Sehen ja erst nach und nach, und das komplexe Zusammenspiel von Augen und Gehirn entwickelt sich allmählich. Unbemerkte Sehfehler oder Fehlstellungen der Augen gefährden diesen Lernprozess und können zu einer einseitigen Sehschwäche führen. Rechtzeitig erkannt aber, können Augenärzte da was tun und dem entgegenwirken."
Sprecher: Das gilt vor allem auch für die ärmsten Regionen der Welt, in denen der Graue Star die häufigste Erblindungsursache bei Kindern ist:
O-Ton 3 (Gundula Gause, 15 Sek.): "Denn nur, wenn Erblindungen früh vermieden oder geheilt werden, haben Kinder gerade in diesen Ländern überhaupt eine Chance, zur Schule zu gehen, so wie ihre Altersgenossen in den Industriestaaten lesen und schreiben zu lernen und später ein unabhängiges Leben zu führen."
Sprecher: Mehr Infos dazu und was man tun kann, wenn bereits ein nicht mehr rückgängig machbarer Sehverlust eingetreten ist, bekommt man bundesweit auf zahlreichen Veranstaltungen in der "Woche des Sehens". Die lädt auf ihrer Webseite in diesem Jahr außerdem mit einem neu entwickelten Online-Spiel zum Mitmachen ein:
O-Ton 4 (Gundula Gause, 20 Sek.): "Da wird eine Alltagssituation simuliert, wie sie jeder kennt. Aufgabe der Spielenden ist es, sich dort schrittweise durchzulavieren, und das aus der Perspektive von Menschen mit verschiedenen Seheinschränkungen. Das ist ganz schön spannend: Einfach mal ausprobieren, auf http://www.woche-des-sehens.de klicken und mitspielen."
Abmoderationsvorschlag: Die "Woche des Sehens" läuft bis zum 15. Oktober. Alle Veranstaltungen und weitere Infos dazu finden Sie im Netz unter http://www.woche-des-sehens.de . Oder Sie schauen einfach mal bei Facebook oder bei YouTube vorbei.
Pressekontakt:
Schwerpunkt "Blindheit und Sehbehinderung in Deutschland":
Volker Lenk
E-Mail: mailto:v.lenk(at)dbsv.org
Tel.: 030 / 28 53 87-140
Schwerpunkt "Augenheilkunde":
Jeanette Prautzsch
E-Mail: mailto:pressekontakt(at)augeninfo.de
Tel.: 0160 / 303 23 90
Schwerpunkt "Blindheit und Sehbehinderung in Entwicklungsländern":
Marion Muhalia
E-Mail: mailto:presse(at)cbm.org
Tel: 06251 / 131-341
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/63695/4712344
OTS: Woche des Sehens
Original-Content von: Woche des Sehens, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.09.2020 - 12:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1845358
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 90 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
""Die Zukunft im Auge behalten"-"Woche des Sehens"-Schirmherrin Gundula Gause im Gespräch (AUDIO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Woche des Sehens (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).