Aufzugnotruf? Pflicht zur Nachrüstung bis Ende 2020
Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen
(PresseBox) - Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Basis hierfür ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die seit 2015 festlegt, dass sowohl bestehende als auch neuinstallierte Aufzüge ab dem 1. Januar 2021 über Fernnotruf-Systeme verfügen müssen. Darunter fallen Anlagen, die Personen befördern, sowie Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können.
Aufzüge mit Notglocke, Klingel oder sonstigen ?Notruf?-Lösungen sind somit nicht mehr zulässig. Über das Zweiwege-Kommunikationssystem können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprechverbindung zu einem Notdienst bzw. einer Notrufzentrale herstellen. Die Kommunikation ist dann in beide Richtungen möglich. Innerhalb von 30 Minuten muss die Befreiung von der Notrufzentrale eingeleitet werden.
Bestehende Anlagen können in der Regel bereits mit relativ einfachen Mitteln nachgerüstet werden, zum Beispiel mit einer Gegensprechanlage oder einem fest angebrachten Telefon. Die technische Basis bieten häufig GSM-Mobilfunk-Geräte. Das jeweilige Serviceunternehmen stellt dabei auch die SIM-Karte, so dass für den Betreiber eine Anschlusskoordination entfällt und keine monatlichen Telefonrechnungen zu bearbeiten sind. Damit erfüllen Betreiber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere Personenbefreiung. Die genauen Anforderungen an das Zweiwege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den TRBS 3121 ?Betrieb von Aufzugsanlagen? unter Ziffer 3.4.3 verzeichnet.
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.
Datum: 09.09.2020 - 09:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1842571
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon:
Kategorie:
Elektro- & Elektronik
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 109 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Aufzugnotruf? Pflicht zur Nachrüstung bis Ende 2020
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).