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ZDK: Wirtschaftsministerium ignoriert Sorgen der Autohändler

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(ots) - Geforderte Anpassung der Förderrichtlinie für bereits zugelassene E-Fahrzeuge wird abgewiesen

Als "Schlag ins Gesicht" wertet ZDK-Präsident Jürgen Karpinski den ablehnenden Bescheid des Bundeswirtschaftsministeriums auf die Forderung des ZDK, die Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge anzupassen. "Wir sind überrascht und sehr verärgert über die Art und Weise, wie das Ministerium berechtigte Sorgen und Nöte des mittelständischen Kfz-Gewerbes einfach vom Tisch wischt, ohne sich offenbar der Tragweite dieser Entscheidung bewusst zu sein", so Jürgen Karpinski.

Ein Kritikpunkt des ZDK bezieht sich auf den in der Förderrichtlinie festgelegten Mindestnachlass von 20 Prozent zuzüglich des Herstelleranteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs, der mit dem typischen Wertverlust eines Fahrzeugs begründet ist. Dies sei ein massiver Eingriff in die Preishoheit der Autohäuser. In der Antwort des Ministeriums würden jedoch weder Anhaltspunkte für eine systematische Ermittlung dieses Wertverlusts noch eine Begründung für den Eingriff in die Preishoheit der Händler geliefert, kritisiert der ZDK-Präsident. "Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich aus unserer Sicht nicht differenziert genug mit den Auswirkungen der bestehenden Problematik auseinandergesetzt. Derweil stehen sich viele tausend gebrauchte E-Fahrzeuge die Reifen eckig, weil sie durch die Förderrichtlinie schlagartig abgewertet werden." Auf dieses Argument gehe das Ministerium im Antwortschreiben aber gar nicht ein. "Wer die Elektromobilität in Deutschland zum Erreichen der Klimaziele nachhaltig fördern will, darf die auf den Handel zugelassenen Fahrzeuge nicht außen vor lassen", betont Karpinski. "Sie bieten interessierten Kunden den unmittelbaren Einstieg in die E-Mobilität, und die Preisschwelle für E-Fahrzeuge sinkt." Gleichzeitig könnten die Händler durch den Verkauf von Bestandsfahrzeugen neue emissionsarme Fahrzeuge nachbestellen oder zulassen.

Außerdem hatte der ZDK gefordert, die erhöhte Innovationsprämie nachträglich auch für Neufahrzeuge zu gewähren, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind. Die Antragsstellung sollte auch dann möglich sein, wenn der im genannten Zeitraum geltende Umweltbonus bereits beantragt wurde oder das Fahrzeug als junges Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft werden soll. Diese Forderung wurde im Schreiben des Ministeriums aufgrund bestehender Antragsrückstände und hoher Bearbeitungszeiten des BAFA ausgeschlossen.





"Ohne den Automobilhandel ist der Vertrieb von Elektrofahrzeugen gar nicht möglich. Wir können nicht akzeptieren, dass unsere Argumente als irrelevant abgetan werden, und fordern das Bundeswirtschaftsministerium dringend zu einer erneuten Prüfung auf. Wir sind jederzeit gesprächsbereit", bietet der ZDK-Präsident den Dialog an.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester(at)kfzgewerbe.de

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Datum: 04.09.2020 - 11:30 Uhr
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