Güterstand und Gütertrennung
Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, gibt Informationen zur Wahl des Güterstandes und insbesondere zu den Vor- und Nachteilen der Gütertrennung
(IINews) - Frankfurt, 3. September 2020 - Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht als "normalen" Güterstand die Zugewinngemeinschaft vor. Wenn Ehegatten also keinen anderweitigen Ehevertrag geschlossen haben, sind sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sie können aber vor der Eheschließung oder während der Ehe in einem notariellen Ehevertrag miteinander einen anderen Güterstand vereinbaren. Es besteht ein Wahlrecht.
Mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft lässt sich die Zugewinngemeinschaft nach BGB einschränken und an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Darüber hinaus können die Ehepartner auch den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Hier findet im Fall der Ehescheindung kein Vermögensausgleich statt.
"Der Güterstand der Gütertrennung wird oftmals von Partnern bevorzugt, die jeder selbständig und vom anderen unabhängig bleiben wollen", berichtet Notarin Bettina Selzer von der Sozietät Selzer Reiff Notare aus Frankfurt. "Dies sind zum Beispiel ältere Paare, bei denen beide Partner vor der Eheschließung bereits ihr Vermögen aufgebaut haben und die eine komplizierte Vermögensauseinandersetzung vermeiden möchten."
Auch Unternehmer bzw. Unternehmerinnen, die im Falle einer Scheidung Bewertungsstreitigkeiten beim Betriebsvermögen vermeiden wollen, wählen für ihre Ehe häufig den Güterstand der Gütertrennung. Im Interesse der Unternehmensliquidität könne dies sehr sinnvoll sein, erklärt Notarin Bettina Selzer. Sie weist aber gleichzeitig auf mögliche Nachteile der Gütertrennung hin: "Durch die Vereinbarung des ehelichen Güterstandes der Gütertrennung entstehen unter Umständen erheblich erbrechtliche und erbschaftssteuerliche Nachteile. Im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft tritt bei der Gütertrennung nämlich nicht die pauschale Erhöhung des Ehegattenerbteils um ein Viertel ein. Der Hinterbliebene Ehegatte erbt also ein Viertel weniger und muss unter Umständen wesentlich mehr Steuern zahlen."
Eine frühzeitige fachkundige Beratung sei daher sehr von Vorteil rät Bettina Selzer: "Eine Beratung im Einzelfall, ob besser die Gütertrennung oder aber eine modifizierte Zugewinngemeinschaft gewählt wird, sollten Sie beim Notar oder der Notarin unbedingt wahrnehmen, bevor Sie sich für die Gütertrennung entscheiden."
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Datum: 03.09.2020 - 11:10 Uhr
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