Anklage wegen Mordversuchs beruht auf falschen #Übersetzer-Angaben. Das #Landgericht spricht die Angeklagte schuldig.
Dem Bundesamt kommt es nicht auf Qualität der Übersetzung an, es zahlt weniger als 30% von dem Honorar, das im Gesetz steht und das ein #vereidigter bzw. #beeidigter #Dolmetscher und ein #ermächtigter #Übersetzer vom #Gericht bekommt.
(IINews) - #Landgericht Detmold:
Anklage wegen Mordversuchs beruht auf falschen #Übersetzer-Angaben in der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und bei der Kriminalpolizei. Das Bundesamt und die Polizei hätten denselben #Dolmetscher beauftragt und er habe die Angeklagte nie richtig ausreden lassen. Er habe falsch übersetzt. Ihr Anwalt habe in ähnlichen Verfahren schon mehrfach Probleme mit Dolmetschern gehabt. Dem Bundesamt für Migration komme es nicht auf Qualität an, es zahle Übersetzern weniger als 30% von dem Honorar, das im Gesetz (#JVEG, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) steht und das ein #vereidigter bzw. #beeidigter #Dolmetscher und ein #ermächtigter #Übersetzer vom #Gericht bekommt.
Das #Landgericht sprach die Angeklagte schuldig.
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Datum: 22.08.2020 - 09:42 Uhr
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