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Fremdes Auto auf dem privaten Parkplatz? Das muss man sich nicht gefallen lassen!

ID: 1838592

Die Geduld der Inhaber von privaten Park- und Stellplätzen wird immer öfter durch dreiste Falschparker strapaziert.


(IINews) - Man kommt von der Arbeit nach Hause und ein fremdes Auto steht auf dem eigenen Parkplatz. Verärgert greift man zum Telefon und sucht Hilfe bei der Polizei, nur um zu erfahren, dass die Polizei nichts unternimmt, weil kein öffentliches Interesse berührt wird. Das gilt übrigens auch für das Ordnungsamt.

Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren um keine falschen Aktionen zu starten.

Den Falschparker abschleppen zu lassen ist zwar eine Möglichkeit, sollte aber tunlichst unterlassen werden. Denn das sofortige Abschleppen lassen des fremden Autos durch ein Abschleppunternehmen ist in nicht wenigen Fällen absolut unverhältnismäßig. Außerdem muss man den Abschleppunternehmer aus eigener Tasche bezahlen und dann zusehen, dass man nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Dem dreisten Falschparker einen Zettel unter den Wischer zu klemmen ist nicht mehr als ein Ventil um eigenen „Dampf abzulassen“. Den Zettel findet man dann später weggeworfen und zerknüllt auf dem Stellplatz wieder. Der Falschparker wird später wieder den Stellplatz nutzen, denn es ist ja nichts passiert, was ihn davon abhalten könnte.

Vor der persönlichen Konfrontation mit dem dreisten Falschparker ist unbedingt abzuraten. Oft kommt es hierbei nämlich zu prekären Situationen die durchaus auch im Straftatbereich enden können.

So wehren Sie sich richtig und zwar mit nachhaltiger Wirkung.

Betroffene die sich wirkungsvoll gegen dreiste Falschparker wehren wollen, schließen sich dem UTR e.V. Bündnis „mein Parkplatz“ an. Der UTR e.V. fordert dann über seine Rechtsanwälte den Falschparker auf eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Tut er dies und parkt trotzdem wieder auf dem entsprechenden Parkplatz und wird dabei erwischt, wird eine Geldstrafe fällig.

Fotografieren Sie den Falschparker auf ihrem Parkplatz. Das Nummernschild muss deutlich ablesbar sein.

Der Parkverbotshinweis ist ebenfalls zu fotografieren. Notieren Sie Datum und Uhrzeit, und nennen Sie Ihre Anschrift und die Lage des Stellplatzes. Diese Dokumentation dann umgehend per E-Mail unter dem Stichwort „mein Parkplatz“ an den UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. schicken. dokudrom(at)email.de Das Angebot gilt auch für Geschäftsleute welche die Blockierung ihrer Kundenparkplätze durch dreiste Fremdparker nicht mehr hinnehmen wollen.





Dieser Service des UTR e.V. ist kostenlos.

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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 21.08.2020 - 11:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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Dieburg


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Kategorie:

Automobilindustrie


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