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Arbeitsgericht Köln: Kündigung wegen Schweißgeruch rechtens

ID: 183832

Und wieder ein (Vor-)Urteil zum Thema Schweiß und Gestank.


(IINews) - Und wieder ein Urteil zum Thema Schweiß und Gestank. Eine arbeitgeberseitige Kündigung während der Probezeit ist auch mit der Begründung, der Gekündigte leide unter extremen "Schweißgeruch" rechtens, da sie nicht die Menschwürde verletzt, nicht sittenwidrig (§138 BGB) ist, noch gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt - so jedenfalls begründete das Arbeitsgericht Köln seine Bestätigung der Kündigung. Doch ist an diesem Fall nicht nur die arbeitsrechtliche oder juristische Komponente interessant. Vielmehr zeigt die Berichterstattung in den Medien sowie viele Leserkommentare im Internet, welche Missverständnisse es noch immer bei dem Thema Körpergeruch gibt. "Schweißgeruch: Kündigung wegen mangelnder Hygiene rechtens" schreibt beispielsweise DCRS Online und setzt pauschal Schweißgeruch mit mangelnder Hygiene gleich. Zudem war in dem Urteil einzig und allein entscheidend, dass die Kündigung während der Probezeit erfolgte. Die Frage ob der Kläger nun tatsächlich nach Schweiß gerochen hatte, geschweige denn, ob mangelnde Hygiene daran Schuld war, wurde vor Gericht überhaupt nicht erörtert. Trotzdem ereifern sich anonyme Kommentatoren im Internet einem Urteilsspruch beizupflichten, den es so gar nicht gibt. "Selbst Schuld!", "Wer Arbeit will soll sich gefälligst waschen!", "Bah! Dieses Ekelpaket" ... so liebenswürdig äußern sich die Menschen zum Thema. Damit tun sie nicht nur dem Betroffenen unrecht, dem inzwischen elf seiner Mitarbeiter bescheinigen, nie nach Schweiß gerochen zu haben, sondern sie verkennen auch, dass das Problem Körpergeruch eigentlich nur wenig mit Körperpflege zu tun hat. Tatsächlich gibt es viele Menschen, die trotz täglicher Dusche und ausgiebiger Benutzung von Deodorants permanent nach Schweiß riechen. Bromhidrosis nennt sich diese Erkrankung. Sie geht oft einher mit dem starkem Schwitzen (z.B. im vollklimatisiertem Büro), der sogenannten Hyperhidrosis. Beide Krankheiten können oft nur mit ärztlicher Hilfe, speziellen Waschschäumen und Antitranspiranten bewältigt werden. Eine Heilung durch bloßes Waschen mit Seife und Aufsprühen gutriechender Deos ist jedenfalls nicht zu erwarten. Es bleibt zu hoffen, dass mit der empörten Diskussion um diese Kündigung auch ein paar sachliche Informationen zum Thema "Körpergeruch" an die Öffentlichkeit herangetragen werden.





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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.03.2010 - 16:01 Uhr
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