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Daimler-Dieselabgasskandal: Schadensersatz für Mercedes-Benz C 200 T CDI auch ohne amtlichen Rückruf (FOTO)

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(ots) - Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG in einem Betrugshaftungsverfahren zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Besondere daran: Der streitgegenständliche Mercedes-Benz C 200 T CDI wird bisher von keinem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes erfasst. Laut Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung könnte dieses von ihm erstrittene Urteil einen weiteren Schritt im Daimler-Abgasskandal einläuten.

Die Mönchengladbacher Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ein weiteres bahnbrechendes Urteil im Dieselskandal gegen die Daimler AG erstritten. Vor dem Landgericht Stuttgart, also dem Heimatgericht des schwäbischen Autobauers, wurde die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt (Urteil vom 16.07.2020, Az.: 12 O 87/18).

"Der geschädigte Verbraucher hatte 2014 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 200 T CDI mit einer Laufleistung von 43.550 Kilometer für 20.700 Euro erworben. In dem streitgegenständlichen Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro 5 ist der Motor OM651 verbaut. Zum Zeitpunkt des Urteils wies das Fahrzeug einen Tachostand von 102.440 Kilometer auf. Der Mandant erhielt Schadensersatz in Höhe von 15.946,55 Euro nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz 17. Oktober 2018 sowie weitere 1.171,67 Euro nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17. Oktober 2017", sagt Dr. Gerrit W. Hartung, der den Geschädigten vor Gericht vertreten hat. Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ) befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

Das Besondere laut dem versierten Rechtsanwalt, der rund 2.000 Dieselverfahren erfolgreich begleitet: Der Mercedes-Benz C 200 T CDI wird bisher von keinem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes erfasst. Dennoch hat das Landgericht Stuttgart sein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen und herausgestellt, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB wegen des Einbaus einer Hardware und/oder Software vorliegt, die dazu führt, dass die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte des Ausstoßes an Stickoxiden und/oder Kohlendioxid nur auf dem Prüfstand möglich ist, aber nicht im Straßenverkehr. Dadurch habe der Kläger einen Schaden erlitten, weil durch den Kauf des Fahrzeugs eine konkrete Vermögensgefährdung eingetreten sei. Das Fahrzeug verfügte über eine unzulässige Abschalteinrichtung i.S.v. Art. 5 Abs. 2 EG-VO 715/2007, die einer Zulassung entgegenstand, zumindest aber die konkrete Gefahr begründete, dass jederzeit die Zulassung widerrufen werden konnte, weil das Fahrzeug tatsächlich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllte. In der Folge droht dem Kläger in Bezug aufsein Fahrzeug ein Wertverlust, schreibt das Gericht.





Herausgestellt wird vom Gericht auch, dass der eingesetzte Sachverständige eine bestimmte Datei nicht von der Daimler AG erhalten habe, damit eine vollumfängliche analytische Untersuchung der implementierten Funktionalitäten mit einhergehenden dezidierten Rückschlüssen des im Motorsteuergerät arbeitenden Softwarestandes technisch möglich und für alle Prozessbeteiligten transparent nachvollziehbar sei. Die Beklagte habe die Übersendung dieser Datei an den Sachverständigen unter Bezugnahme auf ein vertragliches Offenlegungsverbot mit der Entwicklerin der Datei verweigert.

Laut Dr. Gerrit W. Hartung könnte dieses Urteil einen weiteren wichtigen Schritt im Daimler-Abgasskandal einläuten. "Wenn das Gericht ohne offiziellen Rückruf bei einem Diesel mit dem Motor OM651 so verbraucherfreundlich urteilt, eröffnet das weitreichende Chancen für geschädigte Verbraucher. Der Weg der individuellen Betrugshaftungsklage stellt sich regelmäßig als erfolgreich heraus."

Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656, dementsprechend hat es auch schon diverse Rückrufe für Mercedes-Modelle mit Dieselmotoren gegeben. Insgesamt klettert die Zahl der vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Fahrzeuge weltweit bereits auf insgesamt 1,4 Millionen.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei(at)hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4683227
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 19.08.2020 - 10:06 Uhr
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